Auflösung des Hamburger Freihafens 2013?

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Die Handelskammer Hamburg hat die Entscheidung des Hamburger Senats, beim Bund die[ds_preview] Auflösung der Freizone zum 1. Januar 2013 zu beantragen, begrüßt. Der Senat habe mit seinem Beschluss den Vorschlag der Behörde für Wirtschaft und Arbeit und der Handelskammer Hamburg übernommen. »Insbesondere durch den Wegfall der Zollkontrollen an den derzeitigen Freihafen-Grenzzollstellen wird die Leistungsfähigkeit der Hafeninfrastruktur erhöht«, sagte Prof. Hans- Jörg Schmidt-Trenz, Hauptgeschäftsführer der Handelskammer. Jetzt komme es darauf an, bis 2013 die Rahmenbedingungen zu schaffen, die Voraussetzungen für den Kompromiss gewesen seien. Nur so sei sichergestellt, dass die Abläufe im Hafen schneller und flexibler würden und alle Akteure im Hafen langfristig von der Auflösung der Freizone profitierten.

Die vereinbarten Rahmenbedingungen lauten wie folgt:

• Die Durchführungsbestimmungen zum Modernisierten Zollkodex, die nach den Plänen der EU-Kommission im Jahr 2013 gemeinsam mit dem Modernisierten Zollkodex in Kraft treten sollen, müssen zeitlich erheblich vor dem 01.01.2013 verabschiedet worden sein, damit den von der Auflösung der Freizone betroffenen Firmen ausreichend Zeit bleibt, sich auf Basis einer bekannten Rechtslage auf den Systemwechsel vorzubereiten;

• mit der Bundeszollverwaltung ist Einvernehmen darüber herzustellen, dass bei der Erhebung von Sicherheitsleistungen für Einfuhrabgaben im Zusammenhang mit der Lagerung von Nichtgemeinschaftswaren der ihr zustehende Ermessensspielraum so weit wie möglich zugunsten der Unternehmen ausgeschöpft wird, um mit anderen Mitgliedstaaten der EU vergleichbare Lösungen zu erreichen;

• die Zollverwaltung ist aufgefordert, ein Gesamtkonzept für den Logistikstandort Hamburg nach dem Prinzip »Zoll zum Kunden« vorzulegen, aus dem hervorgeht, an welchen Standorten sie im Hamburger Hafen welche Abfertigungsleistungen anbieten will.

Die vom Zoll beabsichtigte und angekündigte Konzentration auf letztendlich zwei Abfertigungsstellen (Waltershof und Windhukkai) wird insbesondere im Interesse der betroffenen kleinen und mittleren Unternehmen als nicht ausreichend angesehen. Die Zöllner, die bislang mit der Freizonengrenzaufsicht betraut waren, sollen künftig in der Zollabfertigung eingesetzt werden (zum Beispiel für mobile Zollabfertigungen bei den Firmen);

• die Behörde für Wirtschaft und Arbeit wird, soweit Europäische Beihilfevorschriften dies zulassen, kleine und mittlere Unternehmen bei der Umstellung unterstützen;

• die Behörde für Wirtschaft und Arbeit und die Handelskammer werden gemeinsam mit der Zollverwaltung Schulungsprogramme entwickeln, um den Firmen bei der Umstellung ihrer Zollverfahren praxisnah zu helfen.