Nachbesserung der WSV-Reform gefordert

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Die norddeutschen Industrie- und Handelskammern (IHK Nord) fordern vom Bundesverkehrsministerium Nachbesserungen am[ds_preview] vorgelegten Bericht zur Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV). In einem Schreiben an Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer bemängelte der IHK-Nord-Vorsitzende Wolfgang Hering, dass die gesamtwirtschaftliche Bedeutung der Häfen, die nicht an den sogenannten Vorrangwasserstraßen liegen, in dem Bericht ebenso wenig berücksichtigt würden wie die Potenziale der einzelnen Wasserstraßen. »Das Verkehrsaufkommen in Tonnen kann nicht als einziges Kriterium zur Kategorisierung herangezogen werden.« Auch weiterhin müsse die Verkehrswegeplanung das übergeordnete Ziel verfolgen, Investitionen in die Infrastruktur so zu steuern, dass ein möglichst großes volkswirtschaftliches Nutzen-Kosten-Verhältnis erzielt werde, so Hering.

Das Konzept des Bundesverkehrsministeriums sieht vor, die deutschen Wasserstraßen und Hafenzufahrten je nach Tonnenaufkommen in verschiedene Netzhierarchien einzuteilen. Damit will der Bund seine Investitionsmittel für Ausbau und Erhalt entsprechend priorisieren. Demnach sollen in Zukunft Seewasserstraßen und Hafenzufahrten mit einem Aufkommen von mehr als 50 Mio. t im Jahr als vorrangig gelten. Dies trifft derzeit nur für die Außenweser nach Bremerhaven, die Außen- und Unterelbe bis Hamburg und den Nord-Ostsee-Kanal zu. Häfen an anderen Standorten hätten dann wegen geringerer Investitionsmittel nur noch eingeschränkte Entwicklungsmöglichkeiten. Die IHK Nord fordert, dass der Bund hier nachbessert: Die im Bundesverkehrswegeplan vorgesehenen Verfahren zur gesamtwirtschaftlichen Bewertung von Infrastrukturprojekten sollten weiterhin berücksichtigt und um qualitative als auch quantitative Netzkriterien ergänzt werden. Zudem widerspreche der Ansatz des Verkehrsministeriums auch dem Ziel des Nationalen Hafenkonzeptes, die See- und Binnenhäfen stärker miteinander zu verknüpfen.