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Der Deutsche Nautische Verein unterstützt die Ziele des Antrags »Neue Impulse für die Sportschifffahrt«, weist jedoch auf den Konflikt mit der Berufsschifffahrt hin

Ende Januar 2012 hat der Bundestag den Antrag 17/7937 »Neue Impulse für die Sportschifffahrt« der Regierungsfraktion verabschiedet. Der Deutsche[ds_preview] Nautische Verein (DNV) unterstützt die darin formulierten Ziele des Erhalts der Sicherheit auf dem Wasser sowie des erleichterten Zugangs für Interessierte auf das Wasser.Gleichwohl bestehen erhebliche Bedenken, dass das für den DNV vorrangige Ziel, der Erhalt der Sicherheit auf dem Wasser, mit allen Unterpunkten des verabschiedeten Antrags erreichbar ist.

Vor allem lässt der Antrag eine differenzierte Betrachtung der besonderen Verkehrssituation sowie der Unterschiede und Randbedingungen auf See- und Binnen­revieren vermissen. Bereits in seinem Vortrag beim 45. Deutschen Verkehrsgerichtstag 2007 in Goslar hat der DNV auf die Besonderheiten der gemeinsamen Nutzung von Verkehrsflächen durch die Berufs- und Sportschifffahrt hingewiesen. Um einem Konflikt zwischen Berufs- und Sportschifffahrt vorzubeugen, insbesondere vor dem Hintergrund der Prognose einer noch stärkeren Nutzung der Verkehrsflächen, unterstützte der DNV das Ergebnis der Seesicherheitskonferenz 2006 in Bonn. Bei der Ausbildung und in den Prüfvorschriften zur Sportbootführerscheinausbildung sollten u. a. den Aspekten Verkehrsraumbedarf und Manövrierverhalten der Berufsschifffahrt, seemännische Sorgfaltspflichten wie Reiseplanung und Verhalten bei verminderter Sicht sowie der Verpflichtung zum Mithören des Revierfunks intensiver Rechnung getragen werden. Der DNV empfahl in diesem Zusammenhang die Bedienbarkeit von UKW-Geräten auch im Cockpit von Segelbooten.

Die Empfehlungen des DNV gingen inhaltlich in die Empfehlungen des Verkehrsgerichtstages 2007 ein. Die gegenwärtige Entwicklung des Seeverkehrs auf den Revieren bestätigt die Aktualität des Positionspapiers des DNV und der Empfehlungen des Verkehrsgerichtstages 2007.

• Der DNV begrüßt die Vorschläge zur Deregulierung und Zusammenführung des Führerschein- und Vorschriftenwesens sowie zur Intensivierung praktischer Fähigkeiten bei der Sportbootführerscheinausbildung sowie die Einführung eines einheitlichen, zertifizierten Qualitätssiegels,

• vermisst aber Aussagen zur Intensivierung der Aspekte Verkehrsraumbedarf und Manövrierverhalten der Berufsschiff­fahrt, seemännische Sorgfaltspflichten wie das Verhalten bei verminderter Sicht und die Reiseplanung bei der Ausbildung,

• unterstützt Überlegungen zur Ausweitung der Reviere, die mit einer Charterbescheinigung befahren werden dürfen, sofern dieses nicht zu einem Konflikt bei gemeinsamer Nutzung von Verkehrsflächen durch die Berufs- und Sportschifffahrt oder zu einer Absenkung des Sicherheitsniveaus führt,

• lehnt das führerscheinfreie Befahren der Seeschifffahrtsstraßen, etwa mit Hausbooten in der Ostsee, aufgrund der tatsächlichen Randbedingungen sowie der nautischen und seemännischen Anforderungen ab,

• ist besorgt über die Anhebung der Grenze auf 11,4 kW (15 PS), ab der eine Führerscheinpflicht gelten soll.

Mit der Ausbildung zum Führen von Yachten mit Motor und Segel erfolgt die Vorbereitung auf die Teilnahme am Seeverkehr. Sie setzt damit die Grundlage zum Verständnis für die Anforderungen der Berufsschifffahrt an den Verkehrsraum und die Verkehrsabläufe ein. Dabei kommt der Ausbildung zum »Sportbootführerschein See« eine besondere Bedeutung zu, da diese zum einzigen vorgeschriebenen amtlichen Befähigungsnachweis zum Führen von Sportbooten auf Seeschifffahrtsstraßen führt. Die Ausbildung soll für eine sorgfältige Vorbereitung auf die besonderen Verhältnisse des zu befahrenden Reviers sensibilisieren und ist damit die Grundlage für eine sichere Reisedurchführung.

Der Markt bietet z. B. Segelboote von bis zu 10 m Länge bei einer Motorisierung von 11,4 kW an. Darauf dürfte sich auch der Chartermarkt einstellen. Dies hätte zur Folge, dass zukünftig Boote dieser Größe mit Fahrzeugführern ohne die nötige Qualifikation am öffentlichen Verkehr teilnehmen können. Auch eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 25 km/h, die bereits diskutiert wurde, würde hier keinen Lösungsansatz zur Gewährung der Sicherheit bieten, da z. B. Segelboote bis 10 m Länge diese Geschwindigkeit in der Regel nicht erreichen.

Der Deutsche Nautische Verein unterstreicht weiterhin die Notwendigkeit, u. a. Revierinformationen der Verkehrszentralen über UKW-Seefunk mitzuhören und am Funkverkehr aktiv teilnehmen zu können. Dies setzt eine entsprechende Qualifikation voraus.

Ferner empfiehlt der DNV den zuständigen Bundes- und Landesressorts dringend, bei der Umsetzung des Beschlusses des Bundestages die vorstehenden Aspekte zu berücksichtigen.