Weltweit Sozialstandards in der Seeschifffahrt für alle Flaggen

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Mit der Ratifizierung durch die Russische Föderation und die Philippinen tritt das[ds_preview] Seerechtsübereinkommen (Maritime Labour Convention, MLC) der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization, ILO) zum August 2013 in Kraft. »Dann gelten weltweit einheitliche Standards für die Arbeits- und Lebensbedingungen an Bord von Seeschiffen – und zwar unabhängig von der Flagge«, erklärt Ralf Nagel, Geschäftsführendes Präsidiumsmitglied des Verbands Deutscher Reeder (VDR).

Die zweite Bedingung für das Inkrafttreten – mindestens 33 % der weltweiten Tonnage müssen von den unterzeichnenden Staaten bereedert werden – wurde mit knapp 60 % weit überschritten. Das Übereinkommen war am 23. Februar 2006 in Genf von den Mitgliedstaaten der ILO verabschiedet worden. Im Juli hat auch das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Umsetzung der Konvention in das deutsche Seearbeitsgesetz gebilligt, an dem der VDR gemeinsam mit dem Sozialpartner Ver.di mitgewirkt hatte. Mitte Dezember soll das Gesetz vom Deutschen Bundestag verabschiedet werden. Das Übereinkommen verankert Mindeststandards, zum Beispiel in den Bereichen Arbeits- und Ruhezeiten, medizinische Tauglichkeit und Betreuung, Unterbringung und Freizeit sowie Ausbildung der Seeleute. »Auch Staaten, die die Konvention nicht ratifiziert haben, können sich den Standards nicht entziehen, sobald sie Häfen von Unterzeichnerstaaten anlaufen«, erläutert Nagel. Fielen bei den Hafenstaatkontrollen Verstöße auf, drohten harte Sanktionen von Geldbußen bis zum Festhalten des Schiffes. Die Konvention stärke auch die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Reeder. Denn Deutschland habe die Sozialstandards bereits in nationales Recht umgesetzt.

Das Übereinkommen ersetzt 37 unterschiedliche maritime Übereinkommen und Handlungsempfehlungen, die bislang für die internationale Schifffahrt maßgeblich waren. Folgende Länder haben das Übereinkommen bislang unterzeichnet: Liberia, Marshall Islands, Bahamas, Panama, Norwegen, Bosnien und Herzegowina, Spanien, Kroatien, Bulgarien, Kanada, Saint Vincent und die Grenadinen, Schweiz, Benin, Singapur, Dänemark, Antigua und Barbuda, Lettland, Luxemburg, Kiribas, Niederlande, Australien, St. Kitts und Nevis, Tuvalu, Togo, Polen, Palau, Schweden, Zypern, Russland, Philippinen. Nach bisheriger Planung wird Deutschland dann im März 2013 das Abkommen ratifizieren, das somit für die Bundesrepublik erst im März 2014 in Kraft tritt.