Schiffbau-Innovationsförderung

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Der Haushaltsauschuss des Bundestages stockt die Mittel für die Innovationsförderung des deutschen[ds_preview] Schiffbaus im kommenden Jahr um 1 Mio. auf 13 Mio. € auf. Die Finanzierung des Förderprogramms »Innovativer Schiffbau sichert wettbewerbsfähige Arbeitsplätze« wird jeweils zur Hälfte von Bund und Küstenländern übernommen. Der parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Hans-Joachim Otto sagte: »Die Mittelerhöhung ist in Zeiten notwendiger Haushaltskonsolidierung keine Selbstverständlichkeit. Aber das zusätzliche Geld ist sehr gut angelegt.« Die deutschen Werften könnten im internationalen Wettbewerb nur im Spezialschiffbau und mit innovativen Spitzentechnologien bestehen.

Mit dem Förderprogramm wird das hohe Risiko der Markteinführung von Innovationen gemindert. Im Dezember 2011 hatte die EU-Kommission für die Jahre 2012 und 2013 einen neuen Rechtsrahmen für Schiffbaubeihilfen beschlossen. Innovationen können mit bis zu 20 % der förderfähigen Kosten bezuschusst werden. Im Falle von besonderen Verbesserungen für die Umwelt kann jetzt der Fördersatz auf 30 % erhöht werden. Zudem ist der Anwendungsbereich der Richtlinie auf Binnenschiffe sowie schwimmende und bewegliche Offshore-Strukturen erweitert worden.