Seearbeitsgesetz verabschiedet

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Der Bundestag hat das umfangreiche Seearbeitsgesetz verabschiedet und damit das Seearbeitsübereinkommen 2006[ds_preview] (Maritime Labour Convention / MLC) der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization / ILO) umgesetzt. Es tritt an die Stelle des alten Seemannsgesetzes.

»Das Seearbeitsgesetz stärkt die Rechte der Seeleute an Bord. Wir begrüßen, dass der Bundestag die vierte Säule des internationalen Seeschifffahrtsrechts nun in deutsches Recht umgesetzt hat«, erklärte Michael Behrendt, Präsident des Verbands Deutscher Reeder. Das Übereinkommen stärke auch die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Reeder, die viele Punkte schon heute erfüllen.

Das Seearbeitsübereinkommen der ILO tritt international im August in Kraft. Mit dem MLC kommt die vierte Säule zum interna­tionalen Schifffahrtsregelwerk hinzu. Daneben stehen das Internationale Übereinkommen zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS), das Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt (MARPOL) und das Internationale Übereinkommen über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten (STCW).