Gutes Jahr für Nord- und Ostsee

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Im Vordergrund der Jahresbilanz 2014 des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH[ds_preview]) stehen das Inkrafttreten der SECA-Regeln und die gute Situation der deutschen Offshore-Windindustrie. Wegen der Senkung der Grenzwerte in SECAs von bisher 1% auf 0,1% Schwefelanteil im Kraftstoff analysiert die Behörde Abgasfahnen von Schiffen und arbeitet bei Verstößen eng mit der Wasserschutzpolizei zusammen. Wie gut die Überwachung der insgesamt funktionieren wird, muss sich laut Bernd Brügge, Abteilungsleiter Nautik, in den nächsten Jahren zeigen. Nach Meinung von Jörg Kaufmann, Abteilungsleiter Schifffahrt, muss man sich keine Sorgen wegen der im Vergleich zu den USA niedrigen Bußgelder für SECA-Verstöße in deutschen Gewässern machen. Allein das Risiko, aufgehalten zu werden, würden ein Einhalten der Grenzwerte attraktiv machen. Da 2020 weltweit ein Schwefelgrenzwert von 0,5% eingeführt werden solle, müssten sich die Reeder ohnehin umstellen.

Insgesamt funktioniert die Durchsetzung von Umweltvorschriften laut BSH sehr gut. So ist Öl mittlerweile nicht mehr Hauptverschmutzer der deutschen Küsten. An diese Stelle ist Paraffin getreten. Der nichttoxische Stoff darf bisher ins Meerwasser eingeleitet werden. Maßnahmen zur Regulierung werden derzeit in der IMO diskutiert.

Die Entwicklung der Windenergie ist sehr positiv. Mit nunmehr 135 Anlagen am Netz, 461 fertig aufgestellten Anlagen und einem neu genehmigten Windpark könne das Ziel der Bundesregierung für 2020 erreicht werden. Durch die Einführung von Schallgrenzwerten könne Deutschland auch beim Einsatz innovativer Verfahren, wie dem Aufstellen mittels »Suction Bucket Jacket«, eine Vorreiterrolle einnehmen.

Die BSH-Präsidentin verwies auch auf die verbesserten Verfahren bei der Suche nach Wracks, die Schifffahrtshindernisse darstellen können. Allein 2014 konnten 21 bisher unbekannte Wracks aufgespürt werden. Ab April gilt das Wrackbeseitigungsabkommen von Nairobi das Eigentümer bzw. Küstenstaaten zur Beseitigung von Wracks verpflichtet, wenn diese eine Gefährdung für Umwelt oder Schifffahrt darstellen.