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Brände auf Offshore-Installationen können verheerende Folgen haben. Aufgrund der Lage fernab vom Land ist mit externer Hilfe nicht zu rechnen. Folglich gilt es, einen Brand mit den auf einer Offshore-Einrichtung vorhandenen Löschmitteln zu bekämpfen

In Deutschland sind Offshore-Windparks in der sogenannten ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) im offenen Meer lokalisiert. Für diese Regionen ist das[ds_preview] Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) die zuständige Behörde.

Keine Vorgaben zum Brandschutz

Das BSH macht jedoch keine verbindlichen Vorgaben zum Brandschutz und zur Konstruktion von Offshore-Installationen. Für Offshore-Windenergieanlagen (WEA) sind gültige deutsche technische Vorschriften zwar vorrangig. Derzeit existieren jedoch keine Vorschriften, die sich auf Offshore-Umspannwerke und Offshore-Wohnplattformen beziehen.

Aufgrund der typischen Bauweise ist die Grundkonstruktion der Offshore-WEA tendenziell dem Schiffbau (Seerecht) ähnlich. »Alle Anlagen eines Offshore-Windenergieparks müssen einschließlich der ihrer Gründung dienenden Bauwerke von einer durch das BSH im Einzelfall anerkannten sachverständigen Institution (Zertifizierer/Prüfsachverständiger als Fremdüberwachung) geprüft sein«, sagt Michael Juch von Hahn Consult, Ingenieurgesellschaft für Tragwerksplanung und Baulichen Brandschutz. Aus Sicht eines Brandschutz-Sachverständigen seien die Vorgaben aus den derzeitigen Regelungen, die aus dem Seerecht für Offshore-Installationen angesetzt werden, aber nicht vollumfänglich.

Im Zuge der Projektentwicklung sollte frühzeitig eine Bedarfs- / Risikoanalyse die Mindestanforderungen der Offshore-Installation festlegen und dokumentieren, schlägt Juch vor. Damit meint der Experte in erster Linie ein Brandschutzkonzept.

»Bei einem Brand auf einer Offshore-Installation ist nicht von externer Hilfe auszugehen. Aus diesem Grund muss die Löschtechnik in der Lage sein, alle ausbrechenden Brände schnell, effektiv und selbständig zu löschen«, beschreibt Juch.

Mögliche Ursachen für Brände

Die üblichen Brandgefährdungen bei Umspannwerken resultieren entweder aus Gefährdungen von außen, sei es durch Schiffsanprall, Helikopterbrand in Verbindung mit einem Absturz oder durch Blitzschlag. Doch auch aus dem laufenden Betrieb eines Umspannwerks können Brände entstehen. Diese können durch Defekte an technischen Anlagen, z.B. Kurzschluss in der Schaltanlage oder im Transformatorraum, Kabelbrände, Defekte an technischen Geräten wie Klimaanlage oder Pumpen, Entzündung des Diesels beim Auffüllen der Tanks oder Wartungsarbeiten, beispielsweise durch Schweißen oder Trennschleifen hervorgerufen werden.

Grundsätzlich sind Vorgaben erforderlich, welchen Feuerwiderstand das Haupttragwerk einer Offshore-Installation gewährleisten soll. Danach sind die Materialien entsprechend auszuwählen. Allerdings werden nur Anforderungen an Decken und Wände definiert. »Oft werden damit aber die Standsicherheit bei Stützen und Trägern hinsichtlich der kritischen Stahltemperatur von 500 °C nicht betrachtet«, gibt Juch zu bedenken.

Zudem gilt es, im Vorfeld Fragen zur Evakuierungszeit sowie zur Dauer zum Anziehen der Survivalkleidung zu berücksichtigen. Ferner ist ein Trennflächenplan wünschenswert. In Bereichen mit hohen Brandlasten sollten H-Bauteile eingesetzt werden, also solche, mit dem Feuerwiderstand einer Hydrocarbon-Brandkurve, schlägt der Experte vor. Solche Teile halten einem Feuer relativ lange Stand. Darüber hinaus ist es wichtig, ebenfalls im Vorfeld, Fragen nach Rettungswegen und zu Löschanlagen zu klären. Für Großtransformatoren sind Schaumlöschanlagen oder Wassernebellöschanlagen vorgeschrieben. Allerdings haben diese Anlagen »deutliche Unterschiede in der Brandbekämpfung«, so Juch. Diese sollten im Vorwege gegenüber gestellt werden. Auch für das Helikopterdeck gibt es verschiedene Löschsysteme. Üblicherweise kommen hier Pop-Up-Düsen oder Löschmonitore zum Einsatz.

Zumeist wird die Löschtechnik mit einer Brandmeldeanlage kombiniert, damit das Feuer schnell entdeckt werden kann, um entsprechende Brandbekämpfungsmaßnahmen einleiten zu können. Betreiber von Offshore-Einrichtungen sind verpflichtet sowohl für Offshore-Windenergieanlagen als auch für Wohn- und Umspannplattformen darzulegen, wie bei Ausbruch eines Feuers eine Brandbekämpfung erfolgen wird. Bislang gibt es glücklicherweise keine Schadensmeldungen durch Brände auf Offshore-Installationen. Damit das auch so bleibt gilt es, die entsprechenden Vorkehrungen zu treffen, um schon im Vorfeld einen Brand zu verhindern, beziehungsweise bei Ausbrechen eines Feuers, dieses möglichst schnell mit den bordeigenen Brandbekämpfungsmitteln zu löschen.
TWG