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In diesem Dezember laufen die ersten seit 2013 an Sicherheits­unternehmen erteilten Zulassungen zur Bewachung von deutschen Seeschiffen aus. Ein Anlass, um zurückzublicken, wie sich der Weg bisher bewährt hat.
Die deutsche Regierung tat sich schwer, die Bewachung von deutschen Schiffen in Risikogebieten durch private bewaffnete Sicherheitskräfte zu regeln. Doch[ds_preview] der Druck aus den Reihen der Reeder war groß, immerhin verfügt Deutschland eine der größten Handelsflotten der Welt. Seit 2013 können deutsche Sicherheitsunternehmen daher beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen Zulassungsantrag stellen. Neben einer Überprüfung durch die Behörde und die Bundepolizei ist eine Gebühr von 10.000 bis 20.000€ fällig, um die auf zwei Jahre befristete Lizenz zu erhalten. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Unternehmen nur Schiffe unter deutscher Flagge oder auch ausländische Schiffe bewachen wollen. Sicherheitsfirmen aus dem Ausland brauchen ebenfalls eine BAFA-Zulassung, um auf deutsch geflaggten Schiffen arbeiten zu dürfen.

Insgesamt elf Firmennamen finden sich heute auf der Liste der zugelassenen Unternehmen, sieben davon haben ihren Sitz in Deutschland. Wenn Ende 2015 die ersten Konzessionen auslaufen, müsste jeweils eine Verlängerung beantragt werden. Sven Meyer, Geschäftsführer des Kieler Sicherheitsunternehmens AGEMA-Services, hält es angesichts der Anforderungen des Regelwerks und der schwierigen Marktsituation allerdings für fraglich, ob die Mehrzahl dieser Firmen den bürokratischen und finanziellen Aufwand überhaupt noch einmal betreiben wird. AGEMA-Services hat seit Dezember 2013 die BAFA-Zulassung. Im maritimen Bereich liegen die Kernkompetenzen des Unternehmens in der Erstellung von Sicherheitskonzepten, der Implementierung von passiven Schutzmaßnahmen auf kommerziellen Seeschiffen vor Passage von Hochrisikogebieten und bei der Bereitstellung von bewaffneten Sicherheitsteams und Sicherheitsberatern an Bord von Handelsschiffen.

Wie Meyer beschreibt, besteht das Zulassungsverfahren in erster Linie aus einem »Desk-Assessment«. Das Unternehmen stellt dem BAFA die laut Anforderungskatalog relevanten Unterlagen zur Bewertung zur Verfügung. Bei Erfüllung aller Vorgaben wird die Zulassung und in einem zweiten Schritt eine Sammelausfuhrgenehmigung erteilt. Letztere ist aber nur für in Deutschland ansässige Unternehmen relevant, da ausländische Unternehmen nicht an das deutsche Exportrecht gebunden sind. Diese Genehmigung berechtigt das Unternehmen dann für einen begrenzten Zeitraum, und unter strengen Auflagen, Waffen, Munition und Ausrüstung auszuführen.

»Ebenfalls zugelassene ausländische Unternehmen müssen die Regelungen nur einhalten, wenn sie einen Auftrag für ein Schiff unter deutscher Flagge durchführen wollen. Das führt zu einem klaren Wettbewerbsnachteil für hiesige Unternehmen«, erklärt Meyer. Die gesetzlichen Regelungen seien dennoch durchaus sinnvoll in einem derart sensiblen Bereich. Dass man sich entgegen der global gängigen Praxis aber zum Beispiel auf eine Mindestgröße der zu stellenden Teams geeinigt habe, sei durchaus als herausfordernd zu betrachten, denn das lasse die Einschätzung des jeweiligen Risikos ebenso außer Acht wie die Marktgegebenheiten. Da das die Handlungsfähigkeit der in Deutschland ansässigen Unternehmen immens einschränke, seien diese auf dem internationalen Markt kaum noch konkurrenzfähig.

Hinzu komme, dass das Instrument der Sammelausfuhrgenehmigung normalerweise für die vorübergehende und einmalige Aus- und Wiedereinfuhr bestimmter Güter gedacht sei. Dieses bürokratische Instrument sei für die Überwachung der häufig wechselnden Lagerorte der bei der maritimen Bewachung genutzten Waffen und Ausrüstung nur bedingt geeignet, so Meyer.

In den letzten Jahren habe sich die Sicherheitslage im Indischen Ozean zum Positiven geändert, gleichzeitig zwinge die Wirtschaftskrise seit 2008 zu stärkerem Kostenbewusstsein. Deutsche Reeder, die natürlich bemüht seien, den bestmöglichen Schutz zu gewährleisten greifen, laut Meyer nun eher auf Anbieter zurück, die flexibler in der Gestaltung der Aufträge sein können.

Auch die Zulassung von AGEMA-Services läuft zum Ende des Jahres aus. Zur Zeit sei man dabei, das Für und Wider einer Verlängerung zu betrachten. Ein wichtiger Faktor bei der Entscheidung würde der zu erwartende Aufwand und die damit verbundenen Kosten für eine erneute Zulassung sein, sagt Meyer. Wünschenswert wäre, dass man sich mit allen Beteiligten an einen Tisch setzte, um die Herausforderungen des Verfahrens, wie es zum jetzigen Zeitpunkt bestehe, zu analysieren. Dann könne man eine Lösung zu erarbeiten, die wettbewerbsgerecht und zielführend wäre.
Felix Selzer