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Die Aufhebung der EU- und UNO-Sanktionen gegen den Iran weckt in der Schifffahrt Hoffnungen auf steigende Ladungsmengen. Der Verkehr[ds_preview] zu iranischen Häfen birgt aber weiterhin diverse Risiken, die nicht gedeckt werden können und die Anläufe zu einem Vabanquespiel machen. Davor warnen P&I Clubs, Assekuradeure und Rückversicherer. Blockiert wird der Verkehr mit dem Iran weiter durch US-Sanktionen, die in Kraft bleiben. Das betrifft vor allem die Einschränkung des Dollar-Zahlungsverkehrs mit dem Land und das Verbot für US-Versicherer und -Rückversicherer, Iran-bezogene Geschäfte zu versichern. Dollar-Überweisungen an Agenturen, Stauereien oder Hafenbehörden im Iran seien weiterhin nicht möglich, selbst wenn die Firmen gar nicht auf den Sanktionslisten stehen.

Ungedeckte Haftungsrisiken bestehen für Reedereien bei Schadenersatzansprüchen iranischer Firmen oder Behörden etwa in Folge von Kollisionen, Ladungsschäden oder Ölverunreinigungen. Darauf wiesen die P&I Clubs der International Group in gleichlautenden Schreiben an ihre Mitglieder hin. Die Crux liegt darin, dass P&I Clubs für die Deckung großer Schäden auf die Beteiligung von Rückversicherern mit Haupt- oder Geschäftssitzen in den USA angewiesen sind. Diese dürfen wegen der fortbestehenden Sanktionen im Schadensfall nicht an iranische Anspruchsteller auszahlen. Für entsprechende Ausfälle seien Reedereien folglich selbst verantwortlich. Bei schweren Havarien könnten sich die Kosten auf Hunderte Millionen Dollar summieren.

Auch Schiffe und Reedereien, die nicht bei den großen Gegenseitigkeitsversicherern der International Group, sondern bei Festprämienanbietern für P&I (British Marine, Raets, Navigators, Hanseatic P&I etc.) versichert sind, stehen vor demselben Problem. »Es gibt keinen ernsthaften Player in diesem Segment, der nicht auf Rückversicherer mit US-Bezug angewiesen ist und folglich nicht unter die Sanktionen fällt«, sagte Bert Wardetzki, Geschäftsführer von Hanseatic Underwriters/Hanseatic P&I in Hamburg. Man sei wie die meisten noch dabei, die rechtliche Situation zu prüfen. »Bis wir Klarheit haben, dürften noch Wochen vergehen«, so Wardetzki. Auch bei Seekaskodeckungen im deutschen Markt, die eine Kollisionshaftpflicht für den Reeder beinhalten, bleibe unklar, wie man Claims seitens iranischer Reeder oder Häfen angesichts des Dollar-Transaktionsverbots bezahlen soll, sagte Hans-Christoph Enge, Geschäftsführer des Assekuradeurs Lampe & Schwartze.

Die Projektreederei BBC Chartering hält die versicherungstechnischen Hürden allerdings für lösbar. Bei anstehenden Projekten für den Iran gehe es darum, in Abstimmung mit den Eignern potenzielle Unterdeckungen zu identifizieren. Eventuell auftretende Lücken könnten nach jetzigem Kenntnisstand »hinreichend« gefüllt werden, erklärte ein Sprecher gegenüber der Hansa.