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Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt hat Investitionen in Höhe von 264,5 Mrd. € bis 2030 in die Verkehrsinfrastruktur angekündigt. Doch reicht das Geld[ds_preview] bei weitem nicht, um alle Wünsche zu erfüllen.

Die Verkehrsleistung im Personenverkehr in Deutschland wird bis 2030 im Vergleich zu 2010 um 12,2% zunehmen (+0,6% p.a). Die Transportleistung im Güterverkehr soll mit 38% noch deutlich stärker ansteigen. Vor diesem Hintergrund hat Dobrindt die Eckpunkte des neuen Bundesverkehrswegeplans (BVWP) vorgestellt. Insgesamt 264,5 Mrd. € sollen in den kommenden 15 Jahren in die Verkehrsinfrastruktur investiert werden – mehr als je zuvor. Der Löwenanteil von gut 130 Mrd. € fließt ins Straßennetz (49,4%). Rund 40% (105 Mrd. €) kommen der Schiene zugute – für die Wasserstraßen verbleiben knapp 30 Mrd. € (9,3%). Für Aus- und Neubauprojekte (2016 bis 2030) liegt der Anteil der Straße mit 55,4% noch höher (2,3 Mrd. € p.a.). Die Schiene erhält 40,3% (1,7 Mrd. € p.a.), die Wasserstraße liegt auch hier abgeschlagen bei 200 Mio. € jährlich (4,3 %).

Allein für den Erhalt der Bestandsnetze von Straße, Schiene und Wasserstraße werden von 2016 bis 2030 rund 142 Mrd. € benötigt. Diese Summe entspricht rund 69% des BVWP-Finanzrahmens. Zum Vergleich: Im BVWP 2003 waren Investitionen in Höhe von rund 83 Mrd. € vorgesehen. Für Aus- und Neubauprojekte der Kategorien VB und VB-E verbleiben rund 85 Mrd. €. Hinzu kommen 37,8 Mrd. € zur Finanzierung von Vorhaben, die nach 2030 zu Ende finanziert werden.

Im Fokus des BVWP 2030 stehen besonders die Hauptachsen und Knoten der Verkehrsnetze. Bei den Verkehrsträgern Schiene und Wasserstraße sind nahezu alle Projekte großräumig bedeutsam. Beim Verkehrsträger Straße werden rund 75 % der Mittel für großräumig bedeutsame Projekte eingesetzt, also für Autobahnen und Bundesstraßen der Verbindungsfunktionsstufen 0 und 1.

An den Bundeswasserstraßen sollen insgesamt acht Engpässe auf Seeschifffahrtsstraßen mit einer Gesamtlänge von rund 300 km sowie acht Engpässe auf Binnenschifffahrtsstraßen mit einer Gesamtlänge von rund 370 km beseitigt werden. Alle fünf Jahre sollen künftig Bedarfsplan-Überprüfungen erfolgen.

Vorrang wird der Engpassbeseitigung im Verkehrsnetz eingeräumt, großräumig bedeutsame Projekte werden so vbevorzugt. Mehr als die Hälfte aller Mittel fließt in den Erhalt der Infrastruktur. Alle bis 2030 notwendigen Erhaltungs- und Ersatzinvestitionen in die bestehenden Netze wurden zunächst als unverzichtbare Ausgaben vorrangig in das Gesamtbudget eingestellt. Projekte werden künftig vom Bund nach einem nationalen Prioritätenkonzept eingestuft und nicht wie in der Vergangenheit nach einem prozentualen Schlüssel auf die Länder verteilt.