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Nachdem die Situation um die insolvente Li[ds_preview]nienreederei Hanjin in der letzten Woche immer unübersichtlicher wurde, hat sich jetzt erneut die südkoreanische Regierung eingeschaltet. Zu möglichen juristischen Folgen für die deutsche Schifffahrt präsentiert die HANSA einen exklusiven Einblick von Rechtsexperten

Seoul will die Lage unbedingt beruhigen. Nach erneuten Verhandlungen am Wochenende sagte Handels- und Industrieminister Joo Hyung-hwan, dass die Regierung alles tun wolle, um zu einer Normalisierung beizutragen und zumindest die Auslieferung der Waren zu gewährleisten, die sich noch auf Hanjin-Schiffen geladen sind. Darüber hinaus arbeite man an der Erarbeitung einer speziellen Finanzierung, wird der Minister in Medienberichten zitiert.

Dazu dürften Überbrückungsmaßnahmen zählen, die etwa gemeinsam mit der Muttergesellschaft Hanjin und einigen zum Konzern gehörigen »Schwesterunternehmen« wie Korea Air Lines gehören. Die Air Line hatte bereits vor einiger Zeit eine finanzielle Unterstützung zugesagt, konnte diese aber letztlich nicht im internen Entscheidungsprozess durchsetzen. Daher waren am Wochenende weitere Verhandlungen nötig geworden. Wie weit die Hilfe der südkoreanischen Regierung gehen wird, ist noch unklar.

Nach der Insolvenzanmeldung von Hanjin Shipping hatte Seoul zunächst noch verkündet – anders als im Fall der ebenfalls in starke Schieflage geratenen Reederei Hyundai Merchant Marine (HMM) – keine weiteren Hilfen für die Reederei leisten zu können. Daraufhin kamen erneut Spekulationen um die Industriepolitik des Landes und eine mögliche Übernahme der Hanjin-Geschäfte durch HMM auf. Dem Vernehmen nach lagen zuletzt über 40 Hanjin-Frachter auf See ohne einen Hafen anzulaufen, weil man Arreste und Pfändungsklagen befürchtete. Auch eine positive Entscheidung eines Gerichts in den USA konnte die Lage nicht signifikant beruhigen.

Die möglichen Konsequenzen der größten Insolvenz der Linienschifffahrt – Hanjin ist aktuell Nr. 7 auf dem Weltmarkt – sorgen in der Branche für Unsicherheit und Unruhe. Exklusiv für HANSA bewerten die maritimen Rechtsexperten und Rechtsanwälte Jan-Erik Pötschke und Katharina Oechsle die möglichen Folgen auch für die deutsche Schifffahrt. Demnach sind Klagen deutscher Schiffsgesellschaften, die Frachter an Hanjin verchartert haben, wenig erfolgversprechend. Man müsse seine Forderungen im südkoreanischen Insolvenzrecht anmelden, »mit ungewissen Erfolgsaussichten«. Auch wenn die Schiffe prinzipiell aus rechtlicher Sicht nicht für Forderungen Dritter gegen Hanjin einstehen müssten, können sie zur “»Zielscheibe« von Gläubigern werden. Durch eigene Charter-Außenstände droht ihnen zudem selbst Zahlungsunfähigkeit. Lesen Sie hier die komplette Bewertung der Experten.