Print Friendly, PDF & Email

Für ein von Behörden zu Unrecht arrestiertes Schiff können Reedereien nicht unbedingt auf Schadenersatz seitens ihrer Versicherung pochen. So hat[ds_preview] der britische Court of Appeal unlängst mit einer Entscheidung im Fall des Bulk Carriers »B Atlantic« (38.500tdw, Baujahr 1983) der Versicherung den Rücken gestärkt. Das Schiff war 2007 im venezolanischen Lake Maracaibo von den Behörden in die Kette gelegt worden, nachdem am Rumpf außen mehrere Drogenpakete entdeckt worden waren. Obwohl das Kokain von Kriminellen am Schiff angebracht worden war, um es so nach Italien – Reiseziel der »B Atlantic« – zu schmuggeln, und weder die Reederei noch Crew an dem Verbrechen beteiligt waren, wurden zwei Seeleute des Schiffs zu neun Jahren Haft verurteilt und der Frachter weiter festgehalten. Die Reederei Atlasnavios sah keinen anderen Ausweg, als das Schiff aufzugeben und den Fall als konstruktiven Totalschaden unter der Kriegsversicherungspolice bei ihrem Versicherer Navigators Insurance anzumelden. Dieser lehnte den Schaden jedoch unter Verweis auf eine Ausschlussklausel ab, wonach die Arrestierung des Schiffs durch ein Zollvergehen ausgelöst worden sei. In einem ersten Urteilsspruch Ende 2014 hatte die Reederei noch Recht bekommen, weil sich Schiff und Mannschaft in der Opferrolle befanden und der Verstoß die Folge einer böswilligen Handlung von dritter Seite war. Nun hob das Berufungsgericht das zuvor ergangene Urteil überraschend auf und befand, dass die Weigerung des Versicherers rechtmäßig sei. Zwar falle die Manipulation am Schiff unter die Kriegsversicherungspolice, nicht aber der resultierende Arrest.