EU genehmigt Hilfen für deutsche Flagge

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Die EU-Kommission hat der neuen deutschen [ds_preview]Förderrichtlinie zur Senkung der Lohnnebenkosten für die Jahre 2017 bis 2020 zugestimmt. Damit soll die deutsche Flagge unterstützt werden.

Insgesamt will Deutschland die Seeschifffahrt nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums um deutlich mehr als 100 Mio. € pro Jahr entlasten. Die Neuerungen im Einzelnen:

  • Der Lohnsteuereinbehalt wird von 40 % auf 100 % erhöht.
  • Anpassung der Schiffsbesetzungsverordnung. Seit dem 1. Juli 2016 ist für Schiffe ab 8.000 BRZ die Besetzung mit 1 EU-Kapitän und 1 EU-Offizier vorgeschrieben, für Schiffe bis 8.000 BRZ mit 1 EU-Kapitän.
  • Die Arbeitgeberanteile für alle in Deutschland sozialversicherungspflichtigen EU-/EWR-Seeleute werden zu 100 % vom Bund erstattet. Die neue Richtlinie gilt erstmals für das Bewilligungsjahr 2017.

»Mit der Stärkung der deutschen Flagge setzen wir ein klares Signal zur Zukunftssicherung maritimer Ausbildung und Beschäftigung«, sagte Enak Ferlemann, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium. Das Führen der deutschen Flagge habe kostengünstiger werden müssen, um international wettbewerbsfähig zu bleiben.

Offiziell fuhren zuletzt (Oktober 2016) 339 Schiffe unter deutscher Flagge, 2.343 unter fremder Flagge.

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