EU-Parlament ist dem ZDS zu schnell

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Das europäische »Port Package« bleibt weit[ds_preview]er ein Streitobjekt. Jetzt hat der deutsche Hafenverband ZDS das Europäische Parlament für dessen vorschnelle Abstimmung kritisiert.

»Mit Bedauern nimmt die deutsche Hafenwirtschaft zur Kenntnis, dass das Europäische Parlament bereits die Hafen-Verordnung (das „Port Package 3“) zur Abstimmung gebracht hat«, teilte der Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe mit. ZDS-Präsident Frank Dreeke betonte, dass der Verband den Kompromiss durchaus mittrage. Das Problem liegt seiner Ansicht nach in einer anderen Behörde: »Jedoch ist die Europäische Kommission schon jetzt dabei, mit ihren jüngsten Vorstößen zur staatlichen Finanzierung von Verkehrsinfrastruktur den heute beschlossenen Kompromiss zu untergraben. Das Parlament in Straßburg hat eine Chance vertan, die Brüsseler Dienststellen in die Schranken zu weisen«, so der Chef der Bremer BLG Logistics Group. Jetzt sei es an den Mitgliedsstaaten, ein klares Zeichen zu setzen.

Im Sommer hatten sich Mitgliedsstaaten, das Europäische Parlament und die Europäische Kommission auf eine Kompromisslinie bei der seit langem umstrittenen Hafen-Verordnung verständigt. Doch in ihren aktuellen Vorschlägen zur Anwendung des Beihilferechts auf Häfen stellt die Kommission laut dem ZDS erneut Vorschriften zur Debatte, die in den vergangenen fünfzehn Jahren »immer wieder und auch in der Diskussion um die Hafen-Verordnung von den EU-Mitgliedsstaaten und dem Europäischen Parlament abgelehnt worden sind«.

»Die von der Kommission geplanten Regelungen zur allgemeinen Verkehrsinfrastruktur, zur Instandhaltung von Wasserstraßen und zur Laufzeit von Konzessionen werden in dem vom Berichterstatter Knut Fleckenstein mühsam erarbeiteten Kompromiss ausdrücklich abgelehnt,« erklärte Daniel Hosseus, Hauptgeschäftsführer des Verbandes. »Das Europäische Parlament hätte die Abstimmung zur Hafen-Verordnung zurückstellen sollen, bis rechtssicher feststeht, dass sich die Kommission an den Kompromiss hält.«

Intensive Debatten seit 2013

Die Kommission hatte im Mai 2013 den Vorschlag für eine »Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Rahmens für den Zugang zum Markt für Hafendienste und für die finanzielle Transparenz von Häfen« eingebracht. Es folgten intensive Debatten und Verhandlungen, bis es im Juni diesen Jahres schließlich doch noch zu einem Kompromiss zwischen Parlament, Rat und Kommission kam, über den nun abgestimmt wurde. Die Mitgliedsstaaten müssen noch im Rat zustimmen.

Vor der aktuellen Verordnung gab es bereits mehrere Anläufe auf europäischer Ebene: die gescheiterten Gesetzgebungsverfahren zum Port Package I (2001 bis 2003) und Port Package II (2004 bis 2006) sowie die Debatten zur Konzessionsrichtlinie und zu verschiedenen Mitteilungen der Europäischen Kommission.

Die wesentlichen Inhalte der Verordnung umfassen nach Angaben des ZDS die Organisation von Häfen und die finanzielle Transparenz. Dazu gehören Themen wie die erlaubten Mindestanforderungen an Dienstleister, die erlaubte Beschränkung der Anzahl von Dienstleistern mit Auswahlverfahren und erlaubte gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen einerseits sowie Artikel zur getrennten Ausweisung öffentlicher Gelder, zur Kostenorientierung bei Serviceentgelten sowie zur Strukturierung von Hafengeldern andererseits.

Das Port Package ist auf 319 europäische Seehäfen anwendbar. Der Bereich der Organisation für Häfen gilt für die Hafendienste Bebunkerung, Festmacher, Müllentsorgung und Schleppereiwesen, nicht jedoch für Umschlag- und Passagierdienste, Baggerung und Lotswesen. Der Bereich der finanziellen Transparenz gilt dagegen auch für Umschlag- und Passagierdienste, Baggerung und Lotswesen.