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Die Entscheidung zur Elbvertiefung[ds_preview] soll am 9. Februar verkündet werden. Heute endet eine dreitägige Anhörung von Befürwortern wie Gegnern des Vorhabens am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

Fest steht schon mal: Die Planer der Stadt Hamburg und der zuständigen Bundesbehörden müssen noch einmal nachbessern. So soll zum Beispiel auf gewisse Maßnahmen wie das Ausbaggern und Umlagern von Schlick im Frühsommer verzichtet werden – zugunsten der Umwelt, konkret zum Schutz der Fischart Finte, die in dieser Zeit laicht.

Die Elbe soll auf 130 km Länge bis Hamburg vertieft werden. Dadurch sollen Schiffe mit einem Tiefgang von 13,50 m tideunabhängig den Hafen anlaufen können. Bei Flut sollen sogar 14,50 m möglich sein. Umweltschützer von BUND, NABU und WWF haben dagegen geklagt.

Die Hamburger Hafenwirtschaft blickt optimistisch auf die anstehende Gerichtsentscheidung. »In den drei Verhandlungstagen hat das Bundesverwaltungsgericht intensiv die sogenannten Nacharbeiten zum Planfeststellungsbeschluss erörtert«, sagte Gunther Bonz, Präsident des Unternehmensverbandes Hafen Hamburg e.V. Nun müsse nach einer vierjährigen Verfahrensdauer eine Entscheidung getroffen werden.

Streit gab es bis zuletzt um den erwarteten Tidehub und eine ausreichende Berücksichtigung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Der Ausgang des Verfahrens gilt daher weiter als offen.

Für die geplante Weservertiefung hatte das Bundesverkehrsministerium erst vor zwei Tagen angekündigt, den südlichsten der drei Abschnitte zwischen Nordsee und Bremen aus den Planungen herauszunehmen und künftig nur noch die Planungen für die Außenweser und die Unterweser von Bremerhaven bis Brake weiter zu betreiben.