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Das Bundesverkehrsministerium reduziert di[ds_preview]e geplante Weservertiefung. Der Abschnitt von Brake bis Bremen (Unterweser Süd) wird zurückgestellt.

Im September hatte das Bundesverwaltungsgericht den Planfeststellungsbeschluss von 2011 zur Außen- und Unterweser in Teilen fu?r rechtswidrig erklärt. Daraus zieht das Bundesverkehrsministerium jetzt Konsequenzen: Der Abschnitt zwischen Brake und Bremen wird vorerst nicht ertüchtigt, sondern zu Gunsten »einer schnelleren und rechtssicheren Umsetzung« der beiden Projekte Außenweser (von See bis Bremerhaven) und der Unterweser Nord (Bremerhaven bis Brake) zurückgestellt.

Weservertiefung
Das Bundesverwaltungsgericht hat der Fahrinnenanpassung der Unterweser »Süd« von Brake bis Bremen einen Riegel vorgeschoben. Quelle: WSV

Nach Ansicht des Gerichts handelt es sich beim beantragten Ausbau der Weser um drei einzelne Vorhaben: die Fahrrinnenanpassung der Außenweser bis Bremerhaven, die der Unterweser (»Nord«) von Bremerhaven bis Brake sowie der Unterweser (»Su?d«) von Brake bis Bremen. Insbesondere durch die geforderte Aufteilung in drei selbständige Projekte sei die Überarbeitung der Unterlagen sehr aufwändig und komplex, heißt es beim Ministerium.

Die insgesamt fu?r derartige Großprojekte u?blichen Verfahrensrisiken würden sich im vorliegenden Fall verdichten, besonders bei dem Projekt Unterweser Su?d. Hier müssten vertiefte Untersuchungen erfolgen, da erhebliche Beeinträchtigungen von streng geschu?tzten Natura 2000-Gebieten nicht ausgeschlossen werden könnten, hieß es.

Auf 65 km Länge durchschnittlich 1 m mehr

»Die Entscheidung dient der Verfahrensbeschleunigung zum Wohle der Hafenstandorte Bremerhaven, Nordenham und Brake. Damit will der Bund den zu?gigen Ausbau dieser Abschnitte realisieren und fu?r Investitionssicherheit der Wirtschaft sorgen«, so Enak Ferlemann, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesverkehrsminister.

Die etwa 65 km lange Außenweser soll durchschnittlich um einen Meter ausgebaggert werden, damit künftig Schiffe mit einem Tiefgang bis zu 13,5 m (bislang 12,80 m) Bremerhaven und mit 12,80 m Brake (11,80 m) ansteuern können – unabhängig von Ebbe und Flut. Für den Abschnitt bis Bremen waren 11,1 m vorgesehen.

Quo vadis Elbe?

Der Beschluss zur Weser fällt unmittelbar vor einer möglichen Entscheidung zur Vertiefung der Elbe, um die ebenfalls seit mehr als viereinhalb Jahren gerungen wird. Der Fluss soll für Containerschiffe mit einem Tiefgang von 13,50 m unabhängig von Ebbe und Flut schiffbar gemacht werden, tideabhängig sollen es sogar 14,50 m werden. Gegen das Vorhaben hatten diverse Umweltverbände geklagt. Daraufhin hatten die Leipziger Richter einen bis heute geltenden Baustopp für alle Baggerarbeiten verfügt.

Seit heute sind in Leipzig drei weitere Verhandlungstage angesetzt – dann könnte das Bundesverwaltungsgericht im Januar 2017 einen Beschluss fassen. Möglicherweise wird aber auch erneut der Europäische Gerichtshof (EuGH) bemüht.