BSH modernisiert seine Flotte

Quelle: Fassmer/Technolog
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Für das Bundesamt für Seeschifffahrt und H[ds_preview]ydrographie (BSH) war die Auftragserteilung für den Bau des neues Vermessungs-, Wracksuch- und Forschungsschiffes »Atair« ein Meilenstein im Jahr 2016.

Den Zuschlag zum Bau der neuen »Atair« bekam die Fassmer Werft in Berne an der Unterweser. Mit reduzierten Lärmemissionen und Vibrationen sei der Neubau ein hydroakustisch leises Schiff. Auch einen »Blauen Engel« für besonders umweltfreundliches Schiffsdesign soll er erhalten, berichtete BSH-Präsidentin Monika Breuch-Moritz auf der Jahrespressekonferenz des BSH in Hamburg.

Die »Atair« werde im Jahr 2020 in Dienst gestellt und in Nord- und Ostsee eingesetzt. Breuch-Moritz zufolge werden in den kommenden Jahren weitere Einheiten der BSH-Flotte ersetzt. Zudem sollen die »Capella« und »Komet« mit SCR- und Partikelfilter nachgerüstet werden.

Sehr zufrieden zeigte sich die BSH-Präsidentin auch, dass durch die Ratifizierung des »Internationalen Übereinkommens zur Kontrolle und Behandlung von Ballastwasser und Sedimenten von Schiffen« durch Finnland Anfang September 2016 und durch Panama einen Monat später die Voraussetzungen geschaffen werden konnten, dass es am 8. September 2017 in Kraft treten kann.

Reduzierung der Schwefelemissionen

Als »einen grandiosen Erfolg, den sich vor zehn Jahren noch niemand vorstellen konnte« beschrieb Breuch-Moritz die Entscheidung der IMO, den weltweit zulässigen Grenzwert von Schwefel in Schiffsemissionen ab dem 1. Januar 2020 von 3,50 auf 0,50 % zu senken.

Dazu beigetragen habe sicher auch das Projekt »MeSmarT« zur Entwicklung von Methoden zur Messung der Schwefelemissionen von Schiffen im Elbe-Transit, das das BSH in Zusammenarbeit mit der Universität Bremen durchführt, so Breuch-Moritz. Das Projekt belege, dass Messmethoden zur Erfassung des Anteils von Schwefel in den Schiffsemissionen bereits zur Verfügung stünden. Im Moment sei das BSH in Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten dabei, ein Netzwerk von Stationen zu etablieren sowie weitere Messmethoden zu überprüfen.

Ein weiterer großer Erfolg der IMO sei die Ausweisung von Ostsee, Nordsee und Englischem Kanal als Emissionsüberwachungsgebiet für Stickoxide (NECA) ab dem 1. Januar 2021. Die Methoden zur Messung des Schwefels in Schiffsemissionen will das BSH auf die Messungen von Stickoxiden übertragen.

Neues Windenergie-auf-See-Gesetz

Die BSH-Präsidentin informierte zudem über die Neuerungen, die das Windenergie–auf–See-Gesetz mit sich bringt, das seit 1. Januar 2017 in Kraft ist. Die Art der Förderung im Erneuerbare-Energien-Gesetz ist umgestellt: Künftig erhält demnach nur das Unternehmen im Rahmen einer Ausschreibung den Zuschlag für die Netzanbindung seines Windparks in der deutschen Nord- oder Ostsee, das die geringste staatliche Unterstützung veranschlagt. Die Ausschreibung wird durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) durchgeführt.

BSH erhält neue Aufgaben

Neben der Genehmigung und Überwachung von Offshore-Windparks in der deutschen AWZ erhält das BSH zwei wesentliche neue Aufgaben. Zum einen erstellt das BSH einen Flächenentwicklungsplan für Nord- und Ostsee, der für den Zeitraum 2026 bis 2030 festlegt, wann welche Flächen untersucht und versteigert werden und wann die Inbetriebnahme des Windparks auf der ersteigerten Fläche und die Netzanbindung erfolgen soll.

Zum anderen wird das BSH im Auftrag der BNetzA die Flächen, die für die Offshore-Windparks ausgeschrieben werden sollen, die ab 2026 in Betrieb gehen werden, durch Dienstleister voruntersuchen lassen. Die Unternehmen erhalten die Informationen zu Meeresumwelt, Baugrund, Auswirkungen auf die Schifffahrt und Wind- und ozeanographischen Verhältnissen, die sie für die Abgabe von Geboten in der Ausschreibung benötigen. »Wir nutzen dabei die hervorragenden Synergieeffekte, die das BSH mit seiner einzigartigen breiten inhaltlichen Aufstellung bietet und arbeiten eng mit weiteren Behörden zusammen«, betonte die BSH-Präsidentin.