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Der Zentralverband der Deutschen Seehafenbetriebe (ZDS) hat Kritik am Verfahren zur Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer in deutschen Seehäfen geübt. Er fordert, die Wettbewerbsnachteile zu beseitigen.

Die Wettbewerbsnachteile würden sich aus dem Erhebungsverfahren ergeben, so der Ve[ds_preview]rband. Werde die Ware über deutsche Häfen – oder auch Flughäfen – importiert, so müsse der Importeur die Steuer auslegen. Erst Monate später erhalte er sie im Zuge der Vorsteueranmeldung zurück.

Führe ein Importeur die Ladung jedoch über einen ausländischen Hafen ein, etwa in den Niederlanden, so könne er die Einfuhrumsatzsteuer direkt verrechnen und die Liquidität anderweitig nutzen.

Bonds, Rates, Banken, Drewry, CreditZudem würden dem deutschen Fiskus durch die aktuelle Regelung Einnamen verloren gehen, nämlich für die Ladung, die über ausländische Häfen und Flughäfen statt über Deutschland laufe, so der ZDS.

Hintergrund ist Artikel 211 der EU-Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie von 2006, die Erleichterungen beim Erhebungsverfahren zur Einfuhrumsatzsteuer zulässt. Die Niederlande und andere Nachbarstaaten machten von dieser Möglichkeit Gebrauch, Deutschland jedoch nicht, bemängelt der ZDS.

Bericht zur Einfuhrsteuerumsatzerhebung steht noch aus

Bereits vor fast drei Jahren, im Juni 2014, habe die Wirtschaftsministerkonferenz der Länder durch einstimmigen Beschluss die Bundesregierung gebeten, zeitnah Möglichkeiten für eine Gestaltung des Verfahrens der Einfuhrumsatzsteuererhebung zu prüfen. Seither berate eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern, deren Bericht aber noch  ausstehe.

Im Wahljahr 2017 fordert der ZDS daher, den Wettbewerbsnachteil bei der Einfuhrumsatzsteuer abzustellen, am besten noch vor der Bundestagswahl. Der Bundestag habe vor zwei Wochen anlässlich der 10. Nationalen Maritimen Konferenz in einem Beschluss eine Verbesserung des Verfahrens verlangt.