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Der Protest der Traditionsschiffer gegen die neue Sicherheitsverordnung hat offenbar Wirkung gezeigt. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt kündigte ein Gespräch mit Eignern und Betreibern an.

Über das anberaumte Gespräch hatte Dobrindt dem Vorsitzenden des Dachverbandes GSHW[ds_preview] (Gemeinsame Kommission für Historische Wasserfahrzeuge), Matthias Westermann, in Kenntnis gesetzt. Damit reagiert der Minister auf eine kleine Demonstration von etwa 50 Eignern und meist jungen Crewmitgliedern zu Beginn der 10. Nationalen Maritimen Konferenz, die Anfang April in Hamburg auf ihre Angst vor dem Ende der Traditionsschifffahrt in Deutschland aufmerksam gemacht hatten.

Traditionsschiffe sollen langfristig erhalten werden

Einigkeit bestehe zwischen Dobrindt und den Traditionsschiffern darin, dass die Bedeutung ihrer schwimmenden Kulturgüter und die Wertschätzung ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit auf den Schiffen langfristig gesichert werden solle. Auch dazu, dass man »gleichzeitig die Sicherheitsvorkehrungen treffen muss, dass es langfristig zu keinen sicherheitsrelevanten Vorfällen kommt«, habe er keinen Widerspruch festgestellt, so der Minister wörtlich.
Die Sorge vor Schwierigkeiten mit der Prüfinstitution BG-Verkehr will Dobrindt den Eignern ebenfalls nehmen. »Wir haben gesagt, dass wir das mit der Möglichkeit eines Ombudsmanns regeln können, der dann eine vermittelnde Funktion einnimmt,« betonte er.

Auch ein Förderprogramm, das Schwierigkeiten bei der Umsetzung der geplanten Vorschriften abfedert, hält der Minister für möglich, falls sich eine finanzielle Belastung zeigt, die durch die Einnahmen aus Mitseglerbeiträgen nicht ausreichend gedeckt werden kann.

Die EU-Konformitätsprüfung der neuen Schiffssicherheitsverordnung ist bereits auf den Weg gebracht. Zuvor hatten die Parlamente der Nordländer (Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen) das Bundesverkehrsministerium mehrfach aufgefordert, den Entwurf noch einmal persönlich mit den Betroffenen zu erörtern. Auch der Bundesrat hatte einen entsprechenden Beschluss gefasst.
In der Aktuellen Stunde des Bundesrates am 15. Februar 2017 wies der zuständige Parlamentarische Staatssekretär Enak Ferlemann jedoch alle kritischen Nachfragen und Bedenken als unbegründet zurück.

Gesprächsbereichtschaft ist positives Signal

Daher würden alle Beteiligten das Gesprächsangebot von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt nunmehr positiv beurteilen. »Nun bekommen wir die Möglichkeit, noch einmal unsere wichtigen Punkte, die wir an der Schiffssicherheitsverordnung zu ändern wünschen, beim Ministerium vorzutragen«, so Westermann. Änderungen oder Anpassungen der Verordnung seien grundsätzlich noch möglich, hieß es.