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TÜV Rheinland ist jetzt für die Überprüfung von CO2-Emissionen bei Seeschiffen akkreditiert. Ab August greift eine neue EU-Verordnung.

TÜV Rheinland hat von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) die erweiterte Akkreditierung nach [ds_preview]ISO 14065 erhalten, einem weltweit gültigen Standard zur Bewertung klimaschädlicher Treibhausgasemissionen.

Damit sei das Unternehmen jetzt auch als Prüf- und Verifizierungsstelle gemäß EU-Verordnung 2015/757 zur Überwachung von CO2-Emissionen im Seeverkehr zugelassen und könne als neutrale Instanz die korrekte Treibhausgaserfassung von Hochseeschiffen bestätigen. »Dabei kommt uns unsere jahrelange Erfahrung auf dem Gebiet der Emissionsüberwachung im Bereich des EU-Emissionshandels zugute«, sagt Peter Maczey, Fachgebietsleiter Umwelt- und Klimaschutz bei TÜV Rheinland.

Die EU-Verordnung 2015/757 beinhaltet Anforderungen für  Schiffe, die gewerblich Güter oder Personen befördern, eine Bruttoraumzahl (BRZ) von mehr als 5.000 haben und einen EU-Hafen anlaufen. Etwa 10.000 Schiffe weltweit sind voraussichtlich von der neuen europäischen Verordnung betroffen, darunter auch einige Hundert Kreuzfahrtschiffe.

Mit der Umsetzung kommen neue Anforderungen auf Schiffseigner und –betreiber zu. Damit die CO2-Emissionen einheitlich erfasst werden, verlangt die Regulierungsbehörde, dass in einem ersten Schritt bis zum 31. August 2017 einer akkreditierten Prüfstelle wie TÜV Rheinland ein Monitoringkonzept für jedes der entsprechenden Schiffe vorgelegt wird. Die Prüfstelle bestätigt bis Ende des Jahres die Konformität des Konzepts mit den EU-Vorgaben und verifiziert ab 2018 die darauf basierenden Jahresberichte. Dazu müssen die Kraftstoffverbräuche ermittelt sowie daraus abgeleitet die CO2-Emissionen und Transportdaten je Fahrt erfasst und im Jahresrhythmus an die Europäische Union berichtet werden.

Die internationale Seeschifffahrtsorganisation IMO beabsichtigt, zukünftig ein vergleichbares Monitoring und Reporting von den Schiffsunternehmen einzufordern. »Wir bieten unseren Kunden eine zukunftssichere Lösung«, sagt Maczey. TÜV Rheinland wird nach der erfolgten Akkreditierung als Verifizierungsstelle im Sinne der Verordnung tätig.