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Vor dem morgigen Treffen mit Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt machen die Traditionsschiffer im Streit um eine neue Sicherheitsverordnung noch einmal Druck: Keine Ausnahmegenehmigung, sondern sichere Perspektive, lautet die zentrale Forderung.

Der bayrische CSU-Politiker[ds_preview] hatte sich vor wenigen Wochen am Rande der Nationalen Maritimen Konferenz (NMK) zu einem Gespräch bereit erklärt. Morgen werden erstmals Vertreter zahlreicher Traditionsschiffe im Ministerium empfangen. Nach Protesten der Betreiber hatte Dobrindt einen »breiten Beteiligungsprozess« zugesichert.

Aus Sicht der Betreiber muss dieses Treffen den Auftakt für einen konstruktiven und transparenten Prozess bilden, teilte die Kampagne »Rettet die Traditionsschiffe« im Vorfeld mit. Schon die große Anzahl der vertretenen Schiffe zeige, wie »existenziell« das Thema sei. Viele hatten bereits angekündigt, ihre Schiffe nicht mehr betreiben zu können, wenn der derzeitige Entwurf der Verordnung umgesetzt würde.

Soeren Vollmann, ehrenamtliches Crewmitglied auf verschiedenen Traditionsschiffen gibt zu bedenken: »Wir sind uns alle einig, dass Sicherheit auf unseren Schiffen wichtig ist. Entscheidend für deren Verbesserung ist es, mit Augenmaß vorzugehen und Vorschriften nicht an der historischen Substanz sowie der tagtäglichen Praxis der zumeist ehrenamtlichen betriebenen Schiffe vorbei zu entwickeln.«

Mehr Rechtssicherheit gefordert

Ein großer Kritikpunkt an der Verordnung: »Sie orientiert sich sowohl bei technischen als auch bei Besatzungsfragen an Standards der Berufsschifffahrt. Und die sind für die weitestgehend ehrenamtlich betriebenen Schiffe mit historischer Bausubstanz in der Summe nicht umsetzbar. Wenn jetzt nicht interveniert wird, ist der Verlust eines wertvollen Kulturguts das Ergebnis«.

»Wir wollen nicht auf Ausnahmeregelungen angewiesen sein«

Die Betreiber fordern außerdem mehr Rechtssicherheit. »Wir wollen nicht auf Ausnahmeregelungen angewiesen sein, die bei einem Inkrafttreten des unveränderten Verordnungsentwurfes für fast alle Schiffe erforderlich wären«, ergänzt Vollmann. »Sondern wir brauchen eine sichere Perspektive für unser Engagement. Das heißt: Wir fordern grundsätzliche und strukturelle Änderungen an der Verordnung, die wir mitgestalten können.«

Ungeachtet aller Differenzen sei die »Bereitschaft zu einer konstruktiven Zusammenarbeit« mit dem Ministerium ist sehr groß. »Die Betreiber möchten nun endlich am Prozess beteiligt werden und auch zukünftig für viele Menschen die Vielfalt der Traditionsschifffahrt sicher erlebbar machen«, heißt es in der Mitteilung.

Ombudsmann und Förderprogramm im Gespräch

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Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (Foto: BMVI)

Dobrindt hatte vor Wochen erklärt, die Sorge vor Schwierigkeiten mit der Prüfinstitution BG-Verkehr wolle er den Eignern nehmen. Ein Ombudsmann könne eine Vermittelnde Funktion einnehmen. Auch ein Förderprogramm, das Schwierigkeiten bei der Umsetzung der geplanten Vorschriften abfedert, hält der Minister für möglich, falls sich eine finanzielle Belastung zeigt, die durch die Einnahmen aus Mitseglerbeiträgen nicht ausreichend gedeckt werden kann.

Die EU-Konformitätsprüfung der neuen Schiffssicherheitsverordnung ist bereits auf den Weg gebracht. Zuvor hatten die Parlamente der Nordländer (Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen) das Bundesverkehrsministerium mehrfach aufgefordert, den Entwurf noch einmal persönlich mit den Betroffenen zu erörtern. Auch der Bundesrat hatte einen entsprechenden Beschluss gefasst.
In der Aktuellen Stunde des Bundesrates am 15. Februar 2017 wies der zuständige Parlamentarische Staatssekretär Enak Ferlemann jedoch alle kritischen Nachfragen und Bedenken als unbegründet zurück.