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Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) lässt Schadenersatzansprüche der Rickmers-Anleihekäufer gegen Firmenchef Bertram Rickmers prüfen.

Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens für die Rickmers Holding AG hat die Schutzgemeinschaft der Anleger (SdK) Rechtsanwalt Dr. Marc Liebscher von der Kanzlei Dr. Späth & Partner damit beauftragt, eventuell vorhandene Schadensersatzansprüchen gegen die Verantwortlichen der Anleiheemission zu prüfen. Es lägen Anhaltspunkte vor, dass der Prospekt für die Anleihe fehlerhaft war und Prospektverantwortliche den Anleihekäufern deswegen auf Schadensersatz für erlittene Verluste haften müssten, teilt die SdK jetzt mit.

Risiken falsch dargestellt?

Der Anleiheemission habe der Wertpapierprospekt der Rickmers Holding AG vom 14. Mai 2013 zugrunde gelegen. Es gebe Anhaltspunkte dafür, dass dabei die tatsächlichen wirtschaftlichen Risiken der Anleihe nicht richtig darstellt sein könnten. Der Rickmers-Prospekt hätte sämtliche Umstände, die für die Anleger von Bedeutung hätten sein könnten, »richtig, verständlich und vollständig« darstellen müssen. Hier spricht vieles dafür, dass diese Anforderungen nicht erfüllt wurden. Nach Ansicht der SdK wurde den Anleihekäufern kein zutreffendes Bild von den angebotenen Anleihen vermittelt.

Zweifel an Zahlen

Zudem werde die Anwaltskanzlei Dr. Späth mit einem Team von Fachleuten die im Prospekt enthaltenen Schiffsbewertungen und Prognosen hinsichtlich der Frachtraten prüfen. Dabei gehe es darum, ob das Konzept der Rickmers-Gruppe, zugleich Eigenschiffbetrieb und Servicebetrieb für fremde Schiffe zu leisten, wirtschaftlich tragfähig war und ob die im Prospekt verwendeten Daten richtig waren oder ob nicht bei den Schiffszahlen fremde Schiffe aus dem Servicegeschäft zum Eigenschiffsbestsand hinzugerechnet wurden, teilte die SdK mit.

Erste Ergebnisse zeigten nach Auskunft von Anwalt Liebscher bereits, dass diese Punkte zumindest zweifelhaft sein könnten. Daher könnten Anleihekäufer von den Prospektveranlassern Rückabwicklung des Anleihekaufs verlangen, mithin Schadensersatz für ihre Verluste. Der Anleiheerwerb müsse allerdings innerhalb von sechs Monaten nach ihrer erstmaligen Einführung erfolgt sein, also spätestens bis zum 27. November 2013. Nur dann könne argumentiert werden, dass der Kauf auf Grundlage des (fehlerhaften) Prospekts erfolgte. Ob und wann die Schuldscheine danach verkauft worden seien, sei hingegen unerheblich.

Muss Bertram Rickmers haften?

Bertram Rickmers, Rickmers Gruppe
Bertram Rickmers (Foto: Rickmers)

Zum Zeitpunkt der Emission sei Bertram Rickmers alleiniger Kommanditist der Emittentin gewesen, außerdem Vorsitzender der Geschäftsführung der Komplementärin. Damit habe er ein ganz wesentliches wirtschaftliches Interesse an der Anleihemission gehabt. Rickmers verfügt nach Recherchen der SdK über ausreichend Vermögen, um von den Anleihekäufern in Haftung genommen zu werden.

Das gescheiterte Sanierungskonzept sah vor, dass Bertram Rickmers selbst einen Beitrag in Höhe von mindestens 20 Mio. € (frisches Kapital und Darlehen) leisten wollte. »Wir gehen davon aus, dass die privaten Vermögensverhältnisse von Herrn Rickmers geordnet sein dürften und er über ein Vermögen verfügt«, so die SdK.

Den Anleihegläubigern ist daher aus Sicht der SdK grundsätzlich zu raten, ihre Rechte geltend zu machen. Denn im Insolvenzverfahren sei lediglich mit einer Insolvenzquote von 3% bis maximal 20% zu rechnen. Somit läge der Schaden für jene Gläubiger, die bei der Emission die Papiere zu 100% erworben hätten, bei mindestens 80 %.

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