Hafeninvestitionen neu geregelt

Nach einem Beschluss der EU-Kommission sollen Häfen künftig in die Allgemeine[ds_preview] Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) im Europäischen Beihilferecht einbezogen werden. Die AGVO bestimmt nun auch in Häfen welche Infrastrukturinvestitionen die öffentliche Hand tätigen dürfe, ohne zuvor die EU-Kommission um Genehmigung als staatliche Beihilfe bitten zu müssen.