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Auch wenn die umstrittene neue Regulierung jetzt doch auf Januar 2018 verschoben wurde: Die deutschen Traditionsschiffer und Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt von der bayrischen CSU werden wohl keine Freunde mehr.

Schon bei der Nationalen Maritimen Konferenz im Mai hatten die Traditionssch[ds_preview]iffer mit einer Demonstration für Aufsehen gesorgt. Zuletzt schlug das Engagement im Rahmen der »Kieler Woche« Wellen. Zur alljährlichen Windjammerparade, demonstrierten mehr als 75 Schiffe den Schaulustigen an Land, aber auch der Politik, welche Lücke die neue Verordnung in die Reihen der traditionellen Schifffahrt reißen wird. Mit gehissten Blackflags, den schwarzen Flaggen mit weißem Fragezeichen als Zeichen der weiterhin bestehenden Unsicherheit, ließen sich die Segler weit hinter den Korso der Parade zurückfallen und erzeugten für die Besucher ein ungewöhnliches Bild. Zeitgleich wurde eine schwimmende Büste von Dobrindt enthüllt.

Die neue Sicherheitsverordnung für Traditionsschiffe soll die Vorgaben für die bauliche Beschaffenheit, den Brandschutz und die Ausrüstung mit Rettungsmitteln festlegen und dabei die Sicherheitsempfehlungen der Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung (BSU) berücksichtigen. Historische Schiffe könnten moderne Sicherheit für Passagiere und Besatzung bieten, ohne durch die dafür nötigen Änderungen oder Einbauten ihre Einstufung als »Traditionsschiff« zu verlieren, heißt es aus dem Ministerium. Doch die Traditionsschiffer sehen das anders.

Der Minister hatte erklärt, die Sorge vor Schwierigkeiten mit der Prüfinstitution BG-Verkehr wolle er den Eignern nehmen. Die EU-Konformitätsprüfung der neuen Schiffssicherheitsverordnung ist bereits auf den Weg gebracht. Zuvor hatten die Parlamente der Nordländer den Bund mehrfach aufgefordert, den Entwurf noch einmal mit den Betroffenen zu erörtern. Auch der Bundesrat hatte einen entsprechenden Beschluss gefasst. Noch im Februar wies allerdings der zuständige Parlamentarische Staatssekretär Enak Ferlemann alle kritischen Nachfragen und Bedenken als unbegründet zurück.

2013 war der Konflikt schon einmal hoch­gekocht. Nachdem das Ziel, die Zukunft der Traditionsschifffahrt sicherzustellen, Eingang in die Koalitionsvereinbarungen gefunden hat, schien alles auf einem guten Weg. Offenbar ein Trugschluss. Die Forderungen nach einem echten Dialog wurden lange Zeit nicht erhört. Die letzten beiden Treffen endeten mit Ernüchterung, die Traditionsschiffer hatten auf einen Austausch gehofft, bekamen nach eigener Aussage aber lediglich eine Informierung. Ein großer Kritikpunkt an der Verordnung: Sie orientiert sich an Standards der Berufsschifffahrt. Und die seien für die weitestgehend ehrenamtlich betriebenen Schiffe mit historischer Bausubstanz nicht umsetzbar. Man wolle keine Ausnahmegenehmigung, sondern sichere Perspektive.

Immerhin: Dobrindts Cuxhavener Staatssekretär Enak Ferlemann durfte mittlerweile verkünden, dass die Neuregelung erst zum 1. Januar 2018 in Kraft treten soll. Das verschaffe dem Ministerium Zeit »gemeinsam mit Traditionsschifffern und Verbänden über mögliche Zusatzregelungen zu beraten. Ziel bleibt es, die Zukunft der Traditionsschifffahrt bei einem hohen Maß an Sicherheit langfristig zu sichern.« Man sei auf einem guten Weg. Ein wichtiger Punkt ist den Politikern, dass gemeinsam mit den Traditionsschiffern eine Förderrichtlinie zur finanziellen Unterstützung von notwendigen Umbauten erarbeitet werden soll. Auch die Arbeiten an dem Konzept zur Einrichtung einer Ombudsstelle werden weiter verfolgt.