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Im Prozess um die Bremer Schwergut-Reederei »Beluga« haben die Verteidiger des Hauptbeschuldigten Niels Stolberg den Verständigungsvorschlag der Kammer abgelehnt.

Der Vorschlag: Stolberg sollte eine Gefängnisstrafe von mindestens drei Jahren und sechs Monaten akzeptieren. Er hätt[ds_preview]e die Strafe sofort, allerdings im offenen Vollzug antreten können. Doch seine Verteidiger haben jetzt abgelehnt. Sie wollen offenbar weiter eine Bewährungsstrafe für ihren Mandanten erreichen.

Damit wird das komplexe Verfahren um Wirtschaftskriminalität vermutlich fortgesetzt. Stolberg werden Untreue und Betrug in zweistelliger Millionenhöhe zur Last gelegt. Mit der Ablehnung des Vorschlags riskiert der frühere Reeder allerdings auch, dass ein höheres Strafmaß verhängt werden könnte.

Stolbergs Verteidiger haben weitere Beweisanträge gestellt. So fordern sie, den früheren Steuerberater des Beluga-Chefs und einen Schiffsgutachter als Zeugen zu laden. Wie zu hören ist, sollen sie unter anderem das Argument unterfüttern, dass die Beluga praktizierten Finanzierungsmethoden branchenüblich und die kreditgebenden Banken einverstanden waren. So sollen Schiffspreise überteuert ausgewiesen worden sein.

Die Wirtschaftsstrafkammer des Bremer Landgerichts will am 6. September bekanntgeben, wie sie mit den Anträgen umgeht. Stolberg ist mittlerweise schwer an Krebs erkrankt und daher nur noch begrenzt verhandlungsfähig. Deshalb darf die Verhandlung täglich maximal eine Stunde mit Pausen dauern.