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Die Harener Schiffsmaklerfirma Arkon Shipping – einer der führenden Befrachtungsagenten für Kümos und Minibulker – will mit einem Positionspapier die Diskussion über die Rahmenbedingungen für den Kurzstreckenseeverkehr ankurbeln.

Darin fordert das Unternehmen administrative Erlei[ds_preview]chterungen und Kostensenkungen in verschiedenen Bereichen für Schiffe im innereuropäischen Verkehr, um Güterströme von der Straße zurück auf den Seeverkehr zu verlagern. So müssten die von der EU-Kommission bereits im Jahr 2009 in einem Aktionsplan verabschiedeten Maßnahmen zur Vereinfachung der Zollverfahren in den Häfen endlich umgesetzt werden.

Arkon, Rhenus
Arkon-Chef Torsten Westphal auf dem HANSA-Forum (Foto: Stelling)

Der Kurzstreckenseeverkehr zwischen EU-Mitgliedsstaaten werde zumeist noch wie der Verkehr mit Drittstaaten behandelt. Das bedeutet aus Sicht der Verfasser: Mehrarbeit an Bord und Land durch aufwendige Dokumentationsanforderungen und Mehrkosten in den Häfen für Verzollung und zusätzliche Agenturleistungen. Grundsätzlich müsse das Ziel lauten, wie es das EU-Direktorat Transport/Move im Jahr 2009 selbst formuliert habe: »Der Schiffsverkehr muss so einfach und grenzenlos werden wie der Lkw-Verkehr quer durch Europa.«

Reedereien sollen Hafenagenten bestimmen

Arkon spricht sich zudem für eine veränderte Aufgabenteilung beim Einkauf von Agenturleistungen in den Häfen aus. Traditionell bestimme die Ladung, welcher Agent die Klarierung im Hafen übernimmt. Dabei kämen häufig erhöhte nationale Branchentarife zur Anwendung, die sich negativ auf die Gesamtkosten des Transports auswirkten. Künftig sollten nur die Reedereien den Hafenagenten bestimmen, da sich bei einer solchen Vergabe im freien Wettbewerb Rabatte zwischen 50% und 80% durchsetzen ließen, wie Arkon behauptet. Auch die Digitalisierung der Schiffsanmeldeverfahren im Rahmen des »National Single Window« müsse EU-weit konsequent umgesetzt werden, um die Kosten der Schiffsanläufe weiter zu senken.

Zudem fordert der Harener Makler eine Lockerung der Lostenpflicht für Schiffe im innereuropäischen Verkehr, die Ausweitung der Betriebszeiten in den Shortsea-Terminals von fünf auf sechs Wochentage sowie eine Absenkung der Hafengebühren – speziell der oft fahrtgebietsbezogenen. (mph)