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Die deutsche Marine beteiligt sich künftig mit der Fregatte »Lübeck« an der Kontrolle des östlichen Mittelmeer. Ziel ist, das kriminelle Geschäft von Schleusern mit Flüchtlingen zu verhindern.

Die »Lübeck« hat kürzlich die Fregatte »Brandenburg« abgelöst, die am Freitag in ihren [ds_preview]Heimathafen Wilhelmshaven zurückkehrt. In den vergangenen Monaten unterstützte das rund 140 m lange Marineschiff die NATO bei der Kontrolle des Seegebietes zwischen den östlichen griechischen Inseln und der türkischen Westküste. Kommandant und Fregattenkapitän Christian Scherrer ist mit der Arbeit der vergangenen Monate zufrieden: »Wir konnten in der Ägäis einen aktiven Beitrag zur Verständigung zwischen NATO-Partnern leisten. Gleichzeitig gelang es uns, die Schleuser daran zu hindern, die Not Unschuldiger weiter auszunutzen.«

Seit Februar 2016 trägt die NATO zur Erstellung eines Lagebilds für die griechische und türkische Küstenwache sowie die europäische Grenzschutzagentur »Frontex« in der Ägäis bei. Ziel des Einsatzes ist es, den Informationsaustausch und Reaktionszeiten zu verbessern, damit nationale Behörden gegen Schlepper und ihre Netzwerke vorgehen können. Kernauftrag ist das Beobachten und Melden.

Nach der »Bonn«, der »Karlsruhe« und der »Sachsen« war die »Brandenburg« bereits das vierte Schiff der Deutschen Marine, das von der Bundesrepublik Deutschland in die Ägäis entsandt wurde.

NATO-Einsatz in der Ägäis

Die NATO ist mit einem ihrer vier ständigen maritimen Einsatzverbände im Ägäischen Meer unterstützend tätig. Die sogenannte Standing NATO Maritime Group 2 (SNMG 2) hat dabei den Auftrag, mit den Aufklärungsmitteln der dem Verband unterstellten Schiffen und Booten zu einem lückenlosen Lagebild in der Ägäis beizutragen. Informationen über Schleuseraktivitäten im Seegebiet werden an griechische und türkische Stellen gegeben, um Transparenz über das Vorgehen von Schleusern herstellen zu können. Verbindungsoffiziere türkischer und griechischer Behörden sowie ein Beamter von »Frontex« befinden sich an Bord der Fregatte. Sie sind die Schnittstelle zu ihren Organisationen, über die Informationen unverzüglich weitergegeben werden können.

Keine hoheitliche Befugnis

Die Schiffe und Boote der SNMG 2 haben keine hoheitlichen Befugnisse. Auch haben sie kein Mandat, Fahrzeuge anzuhalten oder gegen Schleuser vorzugehen, weder in fremden Hoheitsgewässern noch auf hoher See. Entsprechende Befugnisse liegen bei den nationalen Küstenwachen und weiteren zuständigen Behörden, heißt es seitens der Marine.