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Die deutsche Flaggenstaatsverwaltung will ihren – oft kritisierten – elektronischen Service für Reedereien weiter verbessern und stellt das Angebot im Bereich Haftungsbescheinigungen um.

Man setze auf Bürokratieabbau und die Nutzung elektronischer Dokumente für Schiffe, teilte da[ds_preview]s zuständige Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) jetzt mit. Jüngste Maßnahme: Haftungsbescheinigungen werden für Reedereien in elektronischer Form ausgestellt. Betroffen sind

  • das Haftungsübereinkommen von 1992
  • das Bunkeröl-Übereinkommen
  • das Wrackbeseitigungsübereinkommen
  • die Unfallhaftung von Beförderern von Reisenden auf See (Verordnung (EG) Nr. 392/2009)

Einer der oft geäußerten Kritikpunkte in der jahrelangen Diskussion um die Nutzung der deutschen Flagge ist – neben dem Kostenargument – der Service für die Reedereien. Der Kontakt sei zeitweise schwierig bzw. die Arbeitsabläufe seien langwierig und kompliziert, hieß es in der Vergangenheit oft. Die Reedereien rechtfertigen damit zum Teil die zunehmende Ausflaggung und die fehlende Rückflaggung, die von der Politik immer wieder gefordert wird. Speziell die digitalen Abläufe müssten allerdings verbessert werden, entgegnen Reedereivertreter, zu deren täglicher Arbeit das Verwalten von Zertifikaten und behördlich-administrative Angelegenheiten gehören. Die Behörden hatten zuletzt betont, auf die Bedürfnisse stärker eingehen zu wollen.

E-Government-Gesetz wird umgesetzt

Das BSH setze nun Vorgaben des E-Government-Gesetzes um. Die elektronischen Haftungsbescheinigungen würden in dieser Form weltweit anerkannt. Den Angaben zufolge bekommen die Bescheinigungen zudem ein neues Aussehen. Siegel und Unterschrift sind nicht mehr nötig. Der auf der elektronischen Haftungsbescheinigung aufgedruckte QR-Code ermögliche eine rechtssichere Verifizierung. Diese erfolgt über die Webseite www.deutsche-flagge.de in Verbindung mit einer auf der Haftungsbescheinigung abgedruckten Tracking Identification Number (TID). Die Antragsformulare für die Ausstellung von Haftungsbescheinigungen werden ebenfalls über die Webseite abgerufen. Der Antrag kann einfach über E-Mail eingereicht werden.