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Die vom Bundesverwaltungsgericht abgewiesenen Klagen von zwei Kommunen und Elb- bzw. Küstenfischern zur Fahrrinnenanpassung der Elbe, sind von Schifffahrtsbranche und Politik positiv aufgenommen worden.

»Ein wichtger Schritt für die Umsetzung der Fahrrinnenanpassung«

Hans[ds_preview]-Heinrich Witte, Präsident der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS): »Mit dem heute gesprochenen Urteil sind wir der Umsetzung der Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe einen wichtigen Schritt näher geru?ckt. Das Gericht hat den Planfeststellungsbeschluss nicht weiter beanstandet und hat ausdru?cklich bestätigt, dass die Belange der Kläger ordnungsgemäß abgewogen worden sind. Die Bearbeitung der im Verfahren der Umweltverbände vom Bundesveraltungsgericht genannten Beanstandungen haben wir weitgehend abgeschlossen. Die u?berarbeiteten Punkte werden in das dritte Planergänzungsverfahren einfließen, das im kommenden Jahr durchgefu?hrt wird.«

»Unverzichtbar wegen steigender Schiffsgrößen«

Christian Schmidt, geschäftsführender Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: »Als Export- und Logistikweltmeister muss Deutschland auch große, weltweit verkehrende Containerschiffe bedienen können. Dafür ist die Elbvertiefung unverzichtbar. Bis 2030 wird sich der Containerumschlag laut aktuellen Prognosen sogar verdoppeln. Um dieses wirtschaftliche Wachstumspotenzial voll ausschöpfen zu können, werden wir alle deutschen Häfen brauchen,«

»Meilenstein für Hamburg«

Michael Kruse, Vorsitzender und wirtschaftspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion: »Das heutige Urteil ist ein wichtiger Meilenstein für Hamburg. Die Klagegründe wiegen nach Auffassung des Gerichts nicht so schwer, dass das Abwägungsergebnis anders hätte ausfallen müssen. Mit dieser Entscheidung unterstreicht das Bundesverwaltungsgericht die herausgehobene Bedeutung der Fahrrinnenanpassung für Hamburg und würdigt die Entschädigungsregelung, die für wirtschaftliche Verschlechterungen im Planfeststellungsbeschluss vorgesehen ist.
Dass die Umweltverbände Gemeinden und klagende Verbände gegen die Fahrrinnenanpassung aufmunitioniert haben, hinterlässt einen schalen Beigeschmack. Offenkundig sind führende Vertreter der Umweltverbände nicht bereit, die bereits getroffenen Entscheidungen auch zu akzeptieren und suchen nach immer neuen Wegen, die Fahrrinnenanpassung zu behindern. Dieses merkwürdige Demokratieverständnis muss Konsequenzen für zukünftige Planfeststellungsverfahren haben.«

»Notwendiges Signal für Hamburgs Hafen«

André Tripoli, Vorsitzender der CDU-Bürgerschaftsfraktion: »Es ist ein notwendiges Signal für Hamburgs Hafen, dass das Bundesverwaltungsgericht die nun anhängigen Klagen zweier Gemeinden sowie einiger Berufsfischer gegen die Elbvertiefung abgewiesen hat. Dennoch kann die Elbvertiefung damit immer noch nicht realisiert werden. Der Scholz-Senat muss jetzt zügig aber gründlich und fehlerfrei die noch auferlegten Hürden aus dem Februar-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts abarbeiten, damit die dringend notwendige Elbvertiefung endlich umgesetzt werden kann. Wir wollen jetzt Klarheit von Rot-Grün, wann die Fahrrinnenanpassung der Elbe kommt. Eine weitere Hängepartie kann Hamburg sich nicht leisten, denn ansonsten droht Hamburgs Hafen im Wettbewerb noch weiter zurückzufallen.«

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