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Der deutsche Schiffbau freut sich über den »konkreten Einstieg« in die LNG-Förderung der Bundesregierung. Kritik gibt es allerdings an den »nicht praxisgerechten« Vorbedingungen.

Unmittelbar nach Veröffentlichung des Förderaufrufs in Berlin hatte der Verband für Schiffbau und Meerestechnik (VSM) einen Workshop veranstaltet und dazu eine Vertreterin des Bundesverkehrsministerium hinzugezogen. Dabei wurde deutlich, dass das Programm ein wichtiger Schritt ist, aber noch weitere Arbeit vor den Behörden und der Industrie liegt.

VSM-Geschäftsführer Ralf Sören Marquardt sagte: »Wir freuen uns, dass mit dem nun vorliegenden ersten Aufruf, der konkrete Einstieg in die Förderpraxis beginnen kann, auch wenn das Antrags- und Bewilligungsverfahren sehr aufwendig erscheint. Umso wichtiger ist die heute deutlich formulierte Bereitschaft des BMVI, die Antragsteller im Umgang mit der neuen Förderrichtlinie zu unterstützen und im engen Dialog mit der maritimen Wirtschaft die LNG-Förderung zielorientiert weiter zu entwickeln und zu optimieren.«

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Ralf Sören Marquardt, Geschäftsführer beim Schiffbauverband (Quelle: VSM)

Nach Ansicht des VSM definiert der erste Aufruf zur Antragseinreichung eine Vielzahl an Anforderungen und Bewertungskriterien, »zu denen richtigerweise nachweisbare Emissionsminderungen in europäischen Gewässern sowie Wertschöpfung und Arbeitsplatzsicherung in der maritimen Wirtschaft der EU gehören«. »Allerdings erscheinen die geforderten umfangreichen Nachweise zu den Senkungspotenzialen aller Emissionsarten sowie umfangreiche Wirtschaftlichkeitsberechnungen noch nicht wirklich praxisgerecht und gehen teilweise über die schlanken Anforderungen der europäischen Rechtsgrundlagen hinaus«, moniert der Verband.

Mit der LNG-Förderrichtlinie vom 17. August 2017 will das BMVI Investitionen in die Aus- und Umrüstung von Seeschiffen mit einem LNG-Schiffsantrieb fördern. Am 13.12. erfolgte nun die Veröffentlichung des ersten Förderaufrufs, der mit dem 28.03. 2018 eine anspruchsvolle Frist für die Einreichung der Vorschläge setze, heißt es aus dem Verband.

60% Förderung möglich

Silke Rittgerott, Leiterin Referat G20 Energie und Klimaschutz beim BMVI und Christopher Stanik, Programm Manager Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie bei der NOW GmbH erläuterten detailliert alle Anforderungen und Bewertungskriterien.

Antragsberechtigt sind Unternehmen, die Eigentümer eines Schiffes sind oder einen Schiffsneubau planen, sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts. Projekte können je nach Unternehmensgröße mit bis zu 60 % der förderfähigen Kosten unterstützt werden. Die Anträge können bis zum 28. Februar 2018 eingereicht werden.