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Die Bundesregierung will den Schiffbau weiter unterstützen. Das Ende Dezember auslaufende Förderprogramm »Innovativer Schiffbau sichert wettbewerbsfähige Arbeitsplätze« wird verlängert.

Unter der Ägide des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie wird es auch im Jahr 2018 fo[ds_preview]rtgeführt. Die neue Richtlinie knüpfe nahtlos an die auslaufende Vorgängerregelung an und schaffe den Rechtsrahmen für künftige Förderungen auf diesem Gebiet, teilte das Ministerium mit.

Ziel des Programmes ist es, deutsche Werften bei der erstmaligen industriellen Anwendung von innovativen Produkten und Verfahren beim Neubau, Umbau und bei der Reparatur von Handelsschiffen mit Eigenantrieb sowie von Offshore-Strukturen zu unterstützen. Das Programm richtet sich an Schiffbau-, Schiffsreparatur- und Schiffsumbauwerften mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland; insbesondere sind kleine und mittlere Unternehmen adressiert, für die besondere Fördersätze gelten.

Kofinanzierung durch Küstenländer

Für das von den Küstenländern Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen und Schleswig-Holstein kofinanzierte Programm sind in der Finanzplanung des Bundes Fördermittel in Höhe von jährlich 25 Mio. € vorgesehen. Die Länder stellen weitere 12,5 Mio. € bereit.

Entlang der strategischen Zielsetzungen der »Maritimen Agenda 2025« solle die Förderung Anreize für eine verstärkte Innovationstätigkeit setzen und so dazu beitragen, die Innovationskraft und internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Werftindustrie zu stärken sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze im deutschen Schiffbau zu sichern, heißt es. Weiterhin trage die Innovationsförderung zu einer Erhöhung der Wertschöpfung in zum Teil strukturschwachen Regionen bei, in denen potenzielle Antragsteller ihre Produktionsstandorte haben.