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Die EU-Kommission hat die maltesische Regelung zur Tonnagesteuer genehmigt. Europas größter Flaggenstaat hatte sich zu Korrekturen bereiterklärt.

Die Europäische Kommission hat die maltesische Tonnagesteuerregelung für einen Zeitraum von zehn Jahren genehmigt. Ziel sei es, gleich[ds_preview]e Wettbewerbsbedingungen zwischen maltesischen und anderen europäischen Reedereien zu gewährleisten, teilte die Kommission mit.

»Ich freue mich, dass sich Malta verpflichtet hat, sein Tonnagesteuer-System anzupassen«, erklärte die für die Wettbewerbspolitik zuständige Kommissarin Margrethe Vestager. Malta ist mit 2.200 Schiffen Europas führender Flaggenstaat und rangiert weltweit auf Platz 8.

Im Jahr 2012 hatte Brüssel eine Untersuchung der maltesischen Regelung eingeleitet. Diese hatte ergeben, dass bestimmte Merkmale der ursprünglichen Regelung wie etwa Steuerbefreiungen für maltesische Einwohner und der weite Geltungsbereich der Regelung für Schiffe außerhalb des Seeverkehrs gegen die EU-Beihilfevorschriften verstoßen würden.

Malta hatte sich dazu verpflichtet, eine Reihe von Änderungen an seinem System vorzunehmen, um Diskriminierungen von Reedereien zu verhindern und Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. Insbesondere erklärte sich Malta bereit, den Anwendungsbereich des Systems auf den Seeverkehr zu beschränken und Steuerbefreiungen für Aktionäre, die eine direkte staatliche Beihilfen darstellen, aus der Verordnung zu streichen.

Nach dem maltesischen System wird eine Reederei auf der Grundlage der Nettotonnage und nicht anhand der tatsächlichen Gewinne des Unternehmens besteuert. Voraussetzung dafür sind, dass die Haupteinnahmen eines Unternehmens aus aus dem Fracht- oder Personenverkehr stammen und andere geschäftliche Aktivitäten auf maximal 50% der operativen Einnahmen eines Schiffes begrenzt sind.

Außerdem muss ein erheblicher Teil der Flotte die Flagge eines Mitgliedstaats des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) führen. Jeder neue Marktteilnehmer muss mindestens 25% seiner Flotte unter eine EWR-Flagge bringen.