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Die Diskussion um die Kosten der Abfallentsorgung in Häfen geht in die nächste Runde. Der Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe (ZDS) sieht weiter Veränderungsbedarf und fordert eine kostendeckende Finanzierung.

Die Europäische Union will eine pauschale Gebühr erheben, doch in der Hafenwirtschaft stoßen die Pläne zunehmend auf Kritik. Auch der Vorschlag für eine Richtlinie von Europaparlamentarierin Gesine Meißner (FDP), kann keine abschließende Abhilfe schaffen. Nachdem bereits der europäische Hafenverband ESPO seine Kritik vorbrachte, hat nun auch der ZDS seine Vorbehalte geäußert.

Man sehe weiterhin Veränderungsbedarf, teilte der Verband um Hauptgeschäftsführer Daniel Hosseus jetzt mit. Wie bei dem Vorschlag der EU-Kommission sollen Schiffe alle im internationalen Meeresumweltschutzabkommen MARPOL V definierten festen Abfälle inklusive Speiseabfälle ohne Mengenbegrenzung in den Häfen abgeben können. Finanziert werden soll dies durch die Erhebung einer einzigen, nach bestimmten Kriterien festzulegenden indirekten Gebühr, welche die durch Müll verursachten Kosten vollständig abdecken soll.

ZDS, Hosseus
Daniel Hosseus (Foto: ZDS)

Positiv bewertet der ZDS, dass nach dem Bericht die bei der Instandsetzung von Schiffen anfallenden Abfälle nicht mehr in den Anwendungsbereich der indirekten Gebühr fallen. Nach Ansicht des Verbands ist eine »kostendeckende Finanzierung« der Schiffsabfallentsorgung in den Häfen aufgrund der unterschiedlichen Rahmenbedingungen in den Küstenländern, die zu abweichenden Kosten führen, unverzichtbar. »Die Kostendeckung kann jedoch nicht durch eine einzige indirekte Gebühr sichergestellt werden, denn die Schiffsmüllentsorgung in den Häfen erfolgt kostenneutral und ermöglicht keine Spielräume zur Erwirtschaftung von Gewinnen. Die Finanzierung muss daher so ausgestaltet werden, dass sie die Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit eines Hafens nicht beeinträchtigt«, teilte der ZDS mit.

Statt einer 100%igen indirekten Gebühr biete vielmehr die bisher mögliche Mischform eines indirekten und direkten Gebührensystems die Grundlage zur Vermeidung von Meeresverschmutzung. Da jedes Schiff eine Entsorgungsgebühr zahlen muss und dafür eine Freimenge für Abfälle erhält, werde ein Anreiz geschaffen, mindestens diese Freimenge im Hafen auch abzugeben, da die Gebühr ohnehin gezahlt werden muss. Sofern das Schiff mehr Müll als in der Freimenge vorgesehen abgeben möchte, sei für das zusätzliche Müllvolumen eine weitere direkte Gebühr zu entrichten.

»Erhebliche Probleme«

Die »Queen Victoria« der britsichen Cunard Line ist das erste Kreuzfahrtschiff im Jahr 2018 im Hamburger Hafen
Die »Queen Victoria« der britsichen Cunard Line ist das erste Kreuzfahrtschiff im Jahr 2018 im Hamburger Hafen. Foto: Thomas Wägener

Die neuen Richtlinienvorschläge stellen nach Ansicht des ZDS in dieser Form die deutschen Seehäfen in vieler Hinsicht vor erhebliche Probleme. »Die Abfallmengen – insbesondere von Kreuzfahrtschiffen – sind sehr hoch und kaum kalkulierbar. An einigen Hafenstandorten müssen Abfälle zusätzlich kostenintensiv zu relativ weit entfernten Müllanlagen transportiert werden. Dies erfordert zwangsläufig eine verlässliche Kalkulation der indirekten Gebühren unter besonderer Berücksichtigung der individuellen regionalen Gegebenheiten«, heißt es.

Darüber hinaus könne die zusätzlich vorgesehene Mülltrennung in einigen Seehäfen aus Wirtschaftlichkeitsgründen nur bedingt erfolgen. Die Schiffsabfälle werden dort übergeben und anschließend vom Entsorger in dessen Sortieranlage getrennt. »Dieses Verfahren entspricht den Anforderungen des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltfreundlichen Bewirtschaftung von Abfällen (KrWG). Eine strikte Trennung bereits bei der Übergabe vom Schiff würde die Kosten der Entsorgung empfindlich steigern«, schreibt der in Hamburg ansässige Verband.

Die Kritik wird in der Stellungnahme noch deutlicher: »Die in deutschen Seehäfen gut funktionierende Abfallentsorgung würde bei Umsetzung der Richtlinienvorschläge ad absurdum geführt. Die zu erhebende indirekte Gebühr und damit die gesamten Hafengebühren müssten erheblich höher als bei anderen europäischen Konkurrenzstandorten ausfallen, da den regionalen Spezifika der einzelnen Hafenstandorte nicht mehr flexibel Rechnung getragen werden könnte.« Dies hätte unweigerlich einen erheblichen Wettbewerbsnachteil zur Folge.