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Im Vereinigten Königreich (UK) gelten neue Vorschriften zur Bekämpfung komplexer oder künstlicher Steuervermeidung. Die Regeln gelten für »Ermöglicher« (enabler) von Steuerumgehungen, Experten sehen Reedereien und Schiffsfinanzierer besonders betroffen.

Wenn die Regeln greifen, w[ds_preview]erden Sanktionen gegen den Enabler verhängt und auch eine »Naming and shaming« sei möglich, so das Beratungsunternehmen Moore Stephens UK in einer Mitteilung. Die neuen Regeln haben den Experten zufolge wichtige Auswirkungen auf die Schifffahrtsindustrie.

Die neuen Vorschriften sind Teil einer Reihe von Maßnahmen, die eine aggressive Steuerplanung verhindern sollen, indem sichergestellt wird, dass professionelle Berater, Banken und andere Einrichtungen die Durchführung solcher Vereinbarungen nicht fördern oder unterstützen. Dies verursacht Moore Stephens UK zufolge jedoch Schwierigkeiten bei der Entscheidung, wo die Trennlinie fällt.

Die Definition von »Enabler« ist dabei sehr weit gefasst. Gemeint ist:

  • eine Person, die Steuervermeidungsarrangements entwirft oder dazu berät;
  • Personen, die entsprechende Vereinbarungen organisieren und verwalten;
  • jeder, der ein solches Arrangement verfügbar macht oder dem Steuerpflichtigen die Steuervorteile erklärt, um sie zu veranlassen, das Arrangement zu treffen;
  • jemand, der eine entsprechende Vereinbarung eingeht und ohne dessen Hilfe der Steuervorteil nicht erzielt werden könnte.

Wichtig ist laut Moore Stephens UK, dass diese Regeln auch für sogenannte »Financial Enablers« relevant sind, einschließlich Banken, die ein Finanzprodukt, wie z. B. ein Darlehen, zur Verfügung stellen, wenn das Darlehen dazu verwendet wird, sich an Steuerumgehungsvereinbarungen zu beteiligen. Die Regeln gelten, wenn die Person, die das Finanzprodukt zur Verfügung stellt, wusste oder vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass ein Zweck der anderen Partei, die das Finanzprodukt erwirbt, darin bestand, sich an solchen Vereinbarungen zu beteiligen.

Abgelehnte Steuervermeidungsvereinbarungen (Defeated tax avoidance arrangements) sind Vereinbarungen, die durch die nun bestehende allgemeine Anti-Missbrauchs-Regel (GAAR) abgelehnt wurden oder würden. Es sei noch nicht klar, wie die GAAR von den Gerichten angewendet würden, so das Beratungsunternehmen. Wenn jedoch Arrangements als »gekünstelt« betrachtet würden, könnten die GAAR greifen.

Die Schifffahrt muss auf der Hut sein

Diese Änderungen haben laut Moore Stephens UK eine Reihe von Implikationen sowohl für professionelle Berater als auch für Banken, einschließlich derjenigen in der Schifffahrtsindustrie. Von professionellen Beratern im Vereinigten Königreich werde erwartet, dass sie sich darauf beschränken, Kunden zu einer einfachen Steuerplanung zu beraten, ohne konstruierte Vereinbarungen. Sie sollten künstliche Vorkehrungen, um britische Steuern zu vermeiden, möglichst nicht treffen oder verwalten. »Sie müssen entscheiden, wo die Trennlinie zwischen akzeptabler und inakzeptabler Planung liegt. In einigen Fällen dürften die Vereinbarungen eindeutig künstlich sein und eindeutig gegen diese Regeln verstoßen. Es wird jedoch nicht immer einfach sein, zu entscheiden, ob diese Regeln gelten oder gelten könnten«, so die Experten.

Noch wichtiger sei jedoch, dass Banken und andere Finanzdienstleister der Schifffahrt jetzt überlegen müssten, ob sie, wenn sie Finanzmittel bereitstellen, den Kreditnehmer damit nicht in die Lage zu inakzeptabler Steuervermeidung versetzen. Abhängig von den Umständen benötigen sie möglicherweise eine qualifizierte Meinung vonseiten derSteuerbehörden, dass diese Regeln nicht gelten. Dies könnte zu Verzögerungen und Schwierigkeiten bei der Finanzierung führen«, heißt es.

Haftung unabhängig vom Firmensitz

Im Fall von Steuerhinterziehung (die bereits illegal ist) ist es im Gegensatz zur Steuerumgehung jetzt eine Straftat, Steuerhinterziehung nicht zu verhindern. Nach dieser neuen Gesetzgebung haftet eine Gesellschaft oder Personengesellschaft, unabhängig davon, wo sie gegründet wurde oder ihren Sitz hat, für die Handlungen ihrer Angestellten und anderer »verbundener Personen«, die Steuerhinterziehung entweder im Vereinigten Königreich oder in Verbindung mit dem Vereinigten Königreich vorsätzlich begünstigen.

Ein Unternehmen ist den Experten zufolge jedoch nicht haftbar, wenn es nachweisen kann, dass es angemessene Verfahren zur Verhinderung von Steuerhinterziehung eingerichtet hat, oder dass es nicht angemessen ist, davon auszugehen, dass das Unternehmen über derartige Verfahren verfügt. Dies ist insbesondere für Sektoren wie das Bankwesen relevant, könnte aber auch für die Schifffahrt interessant sein. Zum Beispiel könnte dies die vorsätzliche Unterbewertung der steuerpflichtigen Gewinne im Vereinigten Königreich abdecken. »Alle Beteiligten in der Schifffahrtsbranche müssen sich im Hinblick auf eine aggressive Steuerplanung auf das veränderte britische Umfeld einstellen«, so Moore Stephens UK.