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Im Zuge der »Monitoring, Reporting, Verification«-Verordnung (MRV) der EU fürchten Reeder, dass Wettbewerber an sensible Daten gelangen könnten. Ein schriftlicher Widerspruch bei Datenübermittlung soll helfen.

Kritisch betrachtet wird in Schifffahrtskreisen die geplante Veröffent[ds_preview]lichung der CO2-Monitoring-Daten durch die EU-Kommission. Parameter wie Transportleistung, Menge des verbrauchten Kraftstoffs und die zurückgelegte Gesamtfahrstrecke werden zwar bei den Schiffseignern im Rahmen der europäischen »Monitoring, Reporting, Verification«-Verordnung (MRV) gefordert, aber nicht alle sollten öffentlich zugänglich gemacht werden, da es sich um schützenswerte Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse handelt.

Das MARIKO, das Kompetenzzentrums GreenShipping Niedersachsen und der Verband Deutscher Reeder (VDR) hatten zum Workshop »EU MRV & IMO DCS« in Hamburg und Leer geladen. Mathias Mailänder von der Kanzlei Luther Rechtsanwälte verdeutlichte, dass durch einfache Berechnungen beispielsweise Rückschlüsse auf die Auslastung der Schiffe gezogen werden können und somit Auswirkungen auf den Wettbewerb erfolgen würden.

Aufgrund dessen haben der VDR und Luther einen Musterbrief erarbeitet, der für jede Einschiffsgesellschaft ausgefüllt und zusammen mit dem Reporting an die EU eingereicht werden sollte. Nur durch das Einlegen des Widerspruchs durch den Musterbrief soll es möglich sein, zu verhindern, dass gewisse Daten öffentlich zugänglich gemacht werden.

Thematisiert wurden außerdem die unterschiedlichen Anforderungen an das CO2-Monitoring nach EU- und IMO-Richtlinien. Vertreter von der BG Verkehr, der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft, DNV GL und Verifavia erläuterten die Besonderheiten der unterschiedlichen Systeme. »Eine entsprechende Harmonisierung dieser beiden Vorschriften ist anzustreben, aber leider noch nicht in Sicht«, erklärte Martin Kröger, Geschäftsführer des VDR. Die europäische Vereinigung der Reedereiverbände arbeite weiterhin daran.