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Eine mögliche Verschiebung des Transportverbots von Schweröl ist vom Tisch. Ein entsprechender Vorstoß wurde bei der Tagung des IMO-Umweltausschusses (MEPC) abgelehnt. Damit gilt ab dem 1. März 2020 ein genereller Bann.

Eine der offenen und heiklen Fragen im Vorfeld der ab 2020 g[ds_preview]eltenden Einführung schwefelarmer Kraftstoffe (Sulphur Cap) in der Schifffahrt ist geklärt. Die Regelung verbietet es Schiffen weltweit, schwefelreichen Kraftstoff (Schweröl) an Bord zu fahren, sofern sie nicht mit einem Scrubber (Abgaswäscher) ausgestattet sind.

Mehrere Länder hatten sich für eine Verschiebung eingesetzt, letztlich erfolglos. Die Befürchtung: Die Versorgung mit geeignetem Kraftstoff (0,5% Schwefelgehalt) könnte zum Stichtag nicht flächendeckend gewährleistet sein. Auch Sicherheits- und Kostenfragen wurden ins Feld geführt.

Die Befürworter eines Verbots argumentierten hingegen damit, dass dies ein wichtiges Instrument sei, um die Einhaltung der Schwefelverordnung generell durchzusetzen. Reedereien, die bereits erhebliche Summen in die Einhaltung der Vorgaben investiert hätten, dürften keine Nachteile erleiden, hatte der World Shipping Council betont. Nur so sei ein fairer Wettbewerb sichergestellt. Bis Ende dieser Woche soll die Änderung von Marpol Annex VI nun final angenommen werden.

Ein weiterer heiß diskutierter Vorschlag zur Einführung einer Übergangsphase zur Erprobung der neuen Kraftstoffe (LSFO), ebenfalls von mehreren Delegationen vorgebracht, wird weiter diskutiert. Dabei geht es um mögliche Probleme bei der Umsetzung der IMO-Verordnung ab dem 1. Januar 2020. Neben den Flaggenstaaten Liberia und Marshall Islands, Bimco, Intertanko und Intercargo hatten zuletzt überraschend auch die USA diesen Vorstoß unterstützt.