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Das Land Schleswig-Holstein greift im innerdeutschen Wettbewerb um LNG-Bunker-Hubs dem Hafen Brunsbüttel kräftig unter die Arme. Das Genehmigungsverfahren wurde vereinfacht.

Für den Kraftstoff LNG gelten aufgrund seiner Produkteigenschaften andere Vorschriften als bei der Versor[ds_preview]gung mit Mineralölen. Eine bisher fehlende Standardisierung der Genehmigungsprozesse führt entsprechend zu unterschiedlichen Anforderungen an den europäischen Hafenstandorten. In Brunsbüttel musste bisher für jede Bebunkerung eine Einzelgenehmigung durch den Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz (LKN) erteilt werden. Das soll nun ein Ende haben.

»Wir sind froh, dass wir mit dem LKN einen zügigen Genehmigungsprozess sicherstellen konnten«, sagte jetzt Frank Schnabel, Geschäftsführer der Brunsbüttel Ports und der Schramm Group. »Mit Blick auf die zunehmende Anzahl von LNG-Bunkerungen war für uns jedoch klar, dass das Einholen von Einzelgenehmigungen zu optimieren war.«

Seit dem 1.November 2018 gilt nun eine neue Hafenbenutzungsordnung (HBO). Diese beschreibt, dass truck-to-ship Bunker-Vorgänge einen sogenannten »anzeigepflichtigen, jedoch genehmigungsfreien Bebunkerungsvorgang« darstellen und gesonderten, mit der Hafenbehörde abgestimmten, Betriebsvorschriften unterliegt. Diese wird künftig durch eine Checklist dokumentiert. Dadurch entfallen die zuvor notwendigen Einzelgenehmigungen. Das sei in Deutschland einzigartig, heißt es weiter.

Schleswig-Holsteins Wirtschaftsminister Bernd Buchholz (FDP) sagte: »LNG und Brunsbüttel gehören eng zusammen: Hier wollen wir ein nationales LNG-Speicherterminal errichten. Jetzt haben wir auch in einem schlanken Verfahren die Voraussetzungen geschaffen, dass der Kraftstoff zum Kunden kommt.«