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Der US-Kapitän eines Kreuzfahrtschiffes von P&O Cruises ist von einem Gericht in Marseille zu einer Geldstrafe in Höhe von 100.000 $ verurteilt worden. Er hatte Kraftstoff mit einem zu hohen Schwefelgehalt verwendet.

Es ist laut Medienberichten das erste Urteil, das in Frankr[ds_preview]eich in einem solchen Fall ergangen ist. Vorausgegangen war eine Kontrolle auf dem Kreuzfahrtschiff »Azura« der britischen Reederei. Dabei sei festgestellt worden, dass der verwendete Kraftstoff 1,65% Schwefel statt der in ECA-Gebieten vorgeschriebenen maximal 1,5% enthielt.

Die US-Kreuzfahrtgruppe Carnival, zu der P&O Cruises gehört, soll laut Urteil mit 80.000 $ den Großteil der Zahlung übernehmen. Die Reederei kündigte allerdings an, in Berufung gehen zu wollen.

Grundlage der Entscheidung ist die EU-Schwefelrichtlinie von 2012, die zum 1. Januar 2015 noch einmal verschärft worden war. Demnach muss innerhalb der sogenannten ECA-Zonen Kraftstoff mit maximal 0,1% Schwefelanteil verwendet werden. Schiffe, die regelmäßig europäische Häfen anlaufen (Liniendienst), dürfen aber auch außerhalb dieser ECA-Gebiete Kraftstoff mit höchstens 1,5% Schwefelanteil verwenden.

Die Reederei will dem Vernehmen nach argumentieren, dass die »Azura« nicht im »Liniendienst« fahre und zudem die Aussage französischer Behörden darauf hingedeutet hätten, dass die Schwefelrichtlinie nicht für Kreuzfahrtschiffe gelte. darauf hätten sich das Unternehmen und der nach dessen Vorgaben handelnde Kapitän verlassen, heißt es.