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Die EU-Wasserrahmenrichtlinie muss nach Ansicht der deutschen Hafenwirtschaft konkretisiert werden. Das machte der Zentralverband deutschen Seehafenbetriebe (ZDS) jetzt in Berlin noch einmal deutlich.

Die Bundesregierung sollte Vorschläge zur Optimierung der Richtlinie in das ber[ds_preview]eits laufende Prüfverfahren der Europäischen Kommission einbringen, forderte der Verband um Hauptgeschäftsführer Daniel Hosseus jetzt gegenüber Mitgliedern des Bundestages beim 39. Hafenfrühstück in Berlin.

ZDS, Hosseus
Daniel Hosseus (Foto: ZDS)

»Die EU-Wasserrahmenrichtlinie aus dem Jahr 2000 ist in ihrer jetzigen Form veraltet und muss überarbeitet werden, denn sie wirkt sich auf Verkehrsinfrastrukturprojekte aller Art aus, auch auf den Erhalt und den Ausbau von Autobahnen und Schienenwegen, und verursacht unnötig erhebliche Verzögerungen und Kosten«, so der Verband.

ZDS-Vertreter erläuterten den Abgeordneten, wie die Wasserrahmenrichtlinie konkretisiert und verbessert werden sollte. Beispielsweise müssten zentrale Konzepte wie das Verschlechterungsverbot und »natürliche Gegebenheiten« klar definiert werden, um Planern und Genehmigungsbehörden Rechtssicherheit zu verschaffen. Das Bundesverwaltungsgericht selbst habe auf undeutliche Formulierungen in der Richtlinie hingewiesen.

Angesichts des Klärungs- und Erneuerungsbedarfs bei der EU-Wasserrahmenrichtlinie forderte der ZDS die Bundesregierung auf, entsprechende Vorschläge in das ohnehin laufende Prüfverfahren der Europäischen Kommission einzubringen. Nächste Woche will der Verband die Ergebnisse eines von ihm in Auftrag gegebenen Rechtsgutachtens zur Wasserrahmenrichtlinie der Öffentlichkeit vorstellen.