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Die Forderung der norddeutschen Länder nach einer Vereinfachung der Einfuhrumsatzsteuer findet Gehör auf der Wirtschaftsministerkonferenz. In Hamburg hofft man nun auf eine Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen.

Die Wirtschaftsministerkonferenz hat sich einstimmig dafür ausge[ds_preview]sprochen, das Verfahren zur Erhebung zu verschlanken und zu entbürokratisieren. Damit sollen Liquiditätsbelastungen und hoher Verwaltungsaufwand für importierende Unternehmen vermieden werden. Gleichzeitig wird so die Attraktivität sowohl der deutschen Flug- und Seehäfen als auch anderer großer Logistikstandorte in Deutschland erhöht. Der Antrag war auf Initiative Hamburgs gemeinsam mit Bremen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein eingebracht worden.

Das derzeitige Erhebungsverfahren der Einfuhrumsatzsteuer stellt demnach eine erhebliche Belastung der deutschen Wirtschaft und insbesondere der importierenden Unternehmen dar. In Deutschland werden nach Angaben des Hamburger Senats jährlich über 50 Mrd. € Einfuhrumsatzsteuer erhoben. Vor diesem Hintergrund wurde in den Koalitionsvereinbarungen verschiedener Bundesländer wie auch auf Bundesebene vereinbart, das Erhebungsverfahren der Einfuhrumsatzsteuer zu reformieren.

Im Kern entsteht das Problem weil in Deutschland die Einfuhrumsatzsteuer beim Import von Waren in die EU durch den Zoll erhoben wird, die Erstattungen hingegen Länderaufgabe sind. Daher muss die Einfuhrumsatzsteuer in jedem Fall zunächst gezahlt werden. Bei der Abwicklung entstehen so ein sehr hoher administrativer Aufwand und hohe Kosten für die Zwischenfinanzierung sowie Bürgschaften. Ziel ist es, die Verrechnung künftig unbürokratisch im Rahmen der Umsatzsteuererklärung zu ermöglichen.

Volkswirtschaftlich führe das bisherige System dazu, dass Standortentscheidungen zugunsten des Auslands getroffen würden, heißt es. Ebenso würden Transporte umgeleitet, die Autobahnen und die Umwelt würden stärker belastet. Es entfielen so in erheblichem Maß Zoll- und Steuereinnahmen. Außer in Deutschland ist nur in Zypern, Irland und Großbritannien eine Verrechnung nicht möglich. Alle anderen EU-Länder haben das Problem in den letzten Jahren gelöst.

Hamburgs Senator Michael Westhagemann erklärte: »Dieser Beschluss ist ein wichtiger Schritt, um die Importwirtschaft deutlich zu entlasten. Wir brauchen ein einfaches Verfahren, dann hätten wir auch endlich im Hamburger Hafen gleiche Wettbewerbsbedingungen. Sonst werden Arbeitsplätze weiter ins Ausland verlagert.«