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Nach den jahrelangen Verzögerungen und juristischen Streitigkeiten und mindestens ebenso viel Kritik aus der Wirtschaft scheint es jetzt eine positive Entwicklung für das deutsche Planungsrecht zu geben.

Der federführende Verkehrsausschuss und der Ausschuss für Umwelt, Naturschut[ds_preview]z und nukleare Sicherheit haben dem Bundesrat empfohlen, dem sogenannten »Planungsbeschleunigungsgesetz« zuzustimmen. Gleichzeitig wird die Bundesregierung aufgefordert, zeitnah das Gesetz zu überarbeiten und dabei weitere Punkte mit aufzunehmen.

ZDS, Hosseus
Daniel Hosseus (Foto: ZDS)

In der Hafenwirtschaft löste die Entwicklung verhalten positive Reaktionen hervor. Der Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe (ZDS) um Hauptgeschäftsführer Daniel Hosseus sieht sich in einer Mitteilung »im Hinblick auf seine Forderungen zum Planungs- Umweltrecht und Verfahrensrecht sowie durch seine in dieser Woche veröffentlichten und gutachterlich unterlegten Vorschläge zur Optimierung der Wasserrahmenrichtlinie in der Sache bestätigt«. Man begrüße daher die Bundesratsinitiative.

Zu den von den Ausschüssen geforderten zusätzlichen punkten gehören unter anderem

  • die Verfahren für Ersatzneubauten wirksam zu beschleunigen, etwa indem Ersatzneubauten von Straßen- und Schienenbrücken ohne Kapazitätserweiterungen grundsätzlich nicht als Neubau, sondern als Instandsetzung angesehen werden
  • umgehend eine personelle Stärkung der Gerichte sowie der Planungs- und Genehmigungsbehörden mit dem Ziel einer Beschleunigungswirkung für Planungs- und Genehmigungsverfahren sicherzustellen sowie
  • die bestehenden Beteiligungsvorgaben systematisch mit Verfahren der frühzeitigen Bürger- und Öffentlichkeitsbeteiligung zu ergänzen und hierfür Qualitätsstandards festzuschreiben.

Die im Gesetz vorgesehenen Maßnahmen wie Ermöglichung vorzeitigen Maßnahmenbeginns, Verzicht auf den Erörterungstermin, Klagebegründungsfrist, Zusammenlegung von Anhörung und Planfeststellung beim Eisenbahnbundesamt werden als »ein erster Schritt« positiv bewertet.

EU, Politik, Paragraph

Allerdings, so heißt es weiter, müssten darüber hinaus dringend die Grundprobleme für lange Verfahrensdauern, die auf der Ebene des Völker- und Europarechts liegen, angegangen werden. Daher seien weitere Anstrengungen notwendig, die über das Gesetz hinausgingen. Insbesondere sollte sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für eine Evaluierung der verschiedenen Umwelt-Richtlinien wie UVP-Richtlinie, FFH-Richtlinie, Vogelschutz-Richtlinie und Wasserrahmen-Richtlinie (WRRL) einsetzen. In diesem Zusammenhang sollte auch das sog. »Verschlechterungsverbot« der WRRL als bisher strikt verbindlich für die Zulassung von Vorhaben kritisch überprüft werden. Die Artenschutzlisten der FFH-Richtlinie und Vogelschutz-Richtlinie sollten nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen aktualisiert werden.