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Die chinesische Regierung verbietet die Nutzung von Open-Loop-Abgaswäschern in Chinas Küstengewässern und Flussgebieten.

Erst kürzlich hatte das  chinesische Verkehrsministerium den Gel[ds_preview]tungsbereich seiner Emissionskontrollgebiete (ECA) erweitert. Die ECAs decken nun einen Großteil der chinesischen Küste ab und reichen mit den Flüssen Yangtze und Xi Jiang nun auch ins Inland.

Wie verschiedene Medien nun berichten, gelten damit nicht mehr nur strengere Abgasvorschriften. Ab sofort dürfen demnach auch Rückstände aus den Abgaswaschanlagen in den geschützten Gebieten nicht mehr eingeleitet werden, über die Menge und Entsorgung dieses Schmutzwassers muss an Bord Buch geführt werden.

Die Hafenbehörde in Singapur hatte vor einigen Wochen bereits beschlossen die Nutzung von sogenannten Open-loop-Scrubbern im Hafengebiet zu verbieten.

Auch in anderen Regionen gibt es Gegenwind für die Open-Loop-Technologie. Anfang Dezember hatte North P&I die Regelungen zusammengetragen. So lässt Belgien die Einleitung in seine Gewässer nur in mindestens 3 sm Entfernung von der Küste zu und wenn sie nicht gegen die EU-Wasserrahmenrichtlinie verstoßen. In Deutschland die Einleitungen in Binnenwasserstraßen, Kanäle und Häfen nicht zulässig. Verbote oder Verbotsbestrebungen gibt es außerdem in Irland und im Baltikum. In den von einer ECA umgebenen USA haben bisher Kalifornien und Connecticut die Einleitung von Scrubber-Abwasser verboten.