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China hat noch kein vollständiges Verbot von Open-Loop-Scrubbern in seinen Emissionskontrollgebieten verhängt. Verbote gelten in bestimmten Zonen – ein komplettverbot ist damit allerdings nicht vom Tisch.

Nachdem in den vergangenen Tagen mehrfach von einem Verbot von Open-Loop-Sc[ds_preview]rubbern in chinesischen Emissionskontrollgebieten (ECA) die Rede war, hat sich nun die Schifffahrtsorganisation BIMCO schlau gemacht und will die Meldungen präzisieren.

Tatsächlich hätten die chinesischen Regulierungsbehörden einen Teil ihrer DECA-Vorschriften (DECA = domestic emission control area) mit Wirkung zum 1. Januar 2019 aktualisiert. Bisher gebe es aber noch kein vollständiges Verbot von Open-Loop-Scrubbern.

Gemäß der aktualisierten Verordnung umfassen die betreffenden Gebiete nicht die gesamten ECAs, die nun den größten Teil der chinesischen Hoheitsgewässer abdecken. Verbote für die Ableitung von Abwasser aus Scrubbern gelten nur in Binnenland-ECAs, Hafengewässern unter der Küsten-DECA und den Gewässern der Bohai-Bucht.

Komplettverbot nicht vom Tisch

Das heißt allerdings nicht, dass der Geltungsbereich des Open-Loop-Scrubber-Verbots nicht noch wachsen kann. »Ein vollständiges Verbot von Open-Loop-Wäschern könnte jedoch bald verabschiedet werden, wie mit der Materie vertrauten Quellen BIMCO ebenfalls mitgeteilt haben«, erklärt die Schifffahrtsorganisation.

ECA Gebiete 2019Im November 2018 hieß es von Behördenseite, dass Schiffe, die mit Abgaswäschern ausgestattet sind, HSFO mitführen und verwenden dürfen. Die Emissionen würden überwacht, gleichzeitig müssten Scrubberabfälle und Abwasser gemäß den einschlägigen Vorschriften entsorgt werden. Das bleibt offenbar vorerst auch so.

Bereits im Oktober wurde spekuliert, dass China ein Verbot von Open-Loop-Scrubbern planen könnte. Chinesische Beamte bestätigten BIMCO damals, dass es keine unmittelbaren Pläne für ein Verbot der Technologie gebe, solange die geltenden Vorschriften eingehalten würden.

Ergänzung und detaillierte Leitlinien

Die aktualisierte DECA-Verordnung solle die bisherige Verordnung ergänzen und detailliertere Leitlinien für die Umsetzung enthalten, heißt es. Konkret müssen Schiffe, die auf schwefelarmen Kraftstoff umsteigen müssen, einen Plan erstellen und ihn an Bord mitführen. Der Umschaltzeitpunkt, die Schiffsposition, der Schwefelgehalt des Kraftstoffs vor und nach dem Wechsel sowie die Tankdaten und Verbrauchsangaben müssen ordnungsgemäß im Motorenprotokoll des Schiffes festgehalten werden. Laut BIMCO liegt das auf einer Linie mit den IMO-Anforderungen für die ECA-Ein- und Ausfahrt gemäß MARPOL Annex VI.

Zudem muss die Ableitung und Entsorgung von Wasserschadstoffen, die von Schiffen mit Abgasreinigungssystemen erzeugt werden, den Anforderungen der einschlägigen Vorschriften entsprechen. Es ist verboten, Abwässer, die bei Open-Loop-Scrubbern anfallen, in die Binnenwasserstraßen, Hafengewässern und in der Bohai-Bucht einzuleiten. Es ist außerdem verboten, Waschwasserrückstände in DECA-Gewässer einzuleiten oder an Bord zu verbrennen.

Ein noch zu beschließendes Verbot von Abwasser aus offenen Wäschern im gesamten chinesischen Inlandsemissionsschutzgebiet werde zu gegebener Zeit bekannt gegeben, sagt BIMCO unter Berufung auf chinesische Quellen.