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Auf der Elbe zwischen Cuxhaven und der Hamburger Landesgrenze gilt ab sofort ein Tempolimit. Erlaubt sind maximal 15 kn, teilweise noch weniger.

Diese Regelung wurde durch die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) eingeführt und die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung [ds_preview]entsprechend geändert.

Demnach dürfen Schiffe ab 90 m Länge die Strecke von Wedel bis zum Hamburger Hafen mit maximal 10 kn befahren, zwischen Glückstadt und Wedel mit maximal 12 kn, zwischen Glückstadt und Brunsbüttel mit maximal 14 kn, und zwischen Cuxhaven und Brunsbüttel sind höchstens 15 kn erlaubt.

Ziel sei es, »Umwelt und Ufer zu schützen und dabei die Sicherheit und Leichtigkeit der Verkehrsabläufe zu ermöglichen«, heißt es bei der GDWS. »Anstelle der bisherigen Richtgeschwindigkeit gilt jetzt die verbindliche Höchstgeschwindigkeit«, sagt GDWS-Präsident Hans Heinrich Witte. Mit dieser Änderung würden gleichzeitig Vorgaben aus dem Planfeststellungsbeschluss für die Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe umgesetzt.

Die Einhaltung der Geschwindigkeit wird durch die Verkehrszentralen in Brunsbüttel und Cuxhaven überwacht. Bei Überschreitungen werden Bußgelder nach dem Buß- und Verwarngeldkatalog für Binnen-und Seeschifffahrtsstraßen verhängt.