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Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) startet heute die zweite Runde der Voruntersuchung von Flächen für Offshore-Windparks. Untersucht werden drei Flächen, auf denen sich ab den Jahren 2027 und 2028 Windräder drehen sollen.

Die drei Flächen liegen in der deutsc[ds_preview]hen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Nordsee. Hier wird das BSH in den nächsten Jahren Untersuchungen der Meeresumwelt und des Baugrunds, von Wind, Wellen und anderen ozeanographischen Parametern selbst durchführen oder in Auftrag geben. Anhand der Ergebnisse der Untersuchungen prüft die Behörde, ob die Flächen für die Errichtung von Offshore-Windparks geeignet sind.

Zunächst legt das BSH den Gegenstand und den Umfang der Untersuchungen für die Voruntersuchung der Flächen fest. Hierfür wurde ein Konzept erstellt, das heute veröffentlicht wurde. Bis zum 4. März 2019 sind Behörden, Verbände, Unternehmen und die Öffentlichkeit eingeladen, Stellung zu den geplanten Untersuchungen nehmen. Am 20. März 2019 wird das Konzept für die Untersuchungen in einem Anhörungstermin vorgestellt und diskutiert.

Vorab-Informationen als Basis für Gebote und Planungen

Die Informationen über die Flächen gibt das BSH anschließend weiter an die Bundesnetzagentur. Diese bestimmt dann durch eine Ausschreibung, wer Windenergieanlagen auf den Flächen errichten darf. Die Ergebnisse und Berichte aus der Voruntersuchung werden den möglichen Bietenden vorab zur Verfügung gestellt. Sie dienen als Grundlage für die Erstellung der Gebote und zur Planung der Windparks.

Die Fläche N-7.2, auf der im Jahr 2027 ein Windpark in Betrieb gehen soll, hat eine Größe von etwa 52 km². Sie liegt etwa 82 km nördlich von Borkum. Die beiden unmittelbar nebeneinander gelegenen Flächen N-3.5 und N-3.6 liegen etwa 50 km nördlich der Insel Borkum. Die Fläche N-3.5 hat eine Größe von etwa 26 km², die Fläche N-3.6 von etwa 32 km². Ab dem Jahr 2028 sollen auf diesen Flächen Windenergieanlagen Strom erzeugen.