Print Friendly, PDF & Email

Der geplante Offshore-Terminal in Bremerhaven (OTB) darf vorerst nicht gebaut werden. Das hat das Bremer Verwaltungsgericht entschieden.

Bereits in zwei vorausgegangenen Eilverfahren war ein Baustopp für das 180-Mio-Projekt verhängt worden. Der Umweltverband BUND hatte jetzt gege[ds_preview]n den geplanten Schwerlasthafen zur Verschiffung von Windkraftanlagen geklagt. Sie argumentieren, dass es für den OTB keinen Bedarf gibt und Eingriff in die Natur deshalb unverhältnismäßig seien.

Dem folgte nun auch das Gericht, das den Planfeststellungsbeschluss für rechtswidrig erklärte. Insbesondere das »zwingende öffentliche Interesse« sei von den Behörden nicht hinreichend untermauert worden, heißt es.

Wie es jetzt weitergeht, gilt als offen. Bremen könnte wie schon im Eilverfahren die nächste Instanz anrufen, das wäre das Oberverwaltungsgericht. Oder es wird ein Vergleich mit dem BUND angestrebt. Aufgehoben ist der Planfeststellungsbeschluss nicht, Bremen könnte noch nachbessern.