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Die EU strafft die Schiffsanmeldung durch die Schaffung eines European Maritime Single Window, in dem alle Meldeformalitäten im Zusammenhang mit einem Hafenanlauf zusammengefasst sind.

Der rumänische Vorsitz und das Europäische Parlament haben eine vorläufige Einigung über die Re[ds_preview]form erzielt, die den Verwaltungsaufwand für den Schifffahrtssektor erheblich verringern und seine Wettbewerbsfähigkeit im Vergleich zu anderen Verkehrsträgern verbessern soll. Das Abkommen wird nun den Vertretern der Mitgliedstaaten im Rat zur vorgelegt.

Das europäische maritime Umfeld mit nur einer Schnittstelle soll die bestehenden nationalen maritimen Schiffsanmeldesysteme koordiniert und harmonisiert miteinander verbinden. Die Reform werde die Interoperabilität zwischen den verschiedenen Systemen verbessern und den Austausch und die Wiederverwendung von Daten erleichtern, heißt es.

Viele Hafenanläufe, eine Anmeldung

Die neuen Regeln sollen auch die Digitalisierung und Anwendung des »Einmalprinzips« fördern, so dass einmal gemeldete Informationen für spätere Hafenanläufe innerhalb der EU wiederverwendet werden können.

Der Vorsitz wird den EU-Botschaftern auf einer der nächsten Tagungen des Ausschusses der Ständigen Vertreter des Rates die gestrige Einigung vorlegen. Der Text wird dann aus rechtlicher und sprachlicher Sicht überarbeitet. Schließlich müssen sowohl das Parlament als auch der Rat den Rechtsakt verabschieden.