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Geht es nach den Plänen der rumänischen Regierung, steht in der EU eine Reform der Crewing-Regularien für die Schifffahrt an.

»Die EU strafft ihren Rechtsrahmen für die Ausbildung und Zertifizierung von Seeleuten. Der rumänische Vorsitz hat heute eine vorläufige Einigung über ei[ds_preview]ne Reform erzielt, mit der die EU-Vorschriften an die internationalen Vorschriften angepasst und der zentralisierte Mechanismus für die Anerkennung von Seeleuten aus Drittländern effizienter und effektiver gestaltet werden sollen«, teilte der Europäische Rat als Gremium der Regierungen der Mitgliedstaaten jetzt mit.

 

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Foto: Norden

Der Vorstoß ist für die Handelsschifffahrt von nicht unerheblicher Bedeutung, geht es doch um die Wahl der Flagge und die entsprechende Bemannung. Künftig soll der Einsatz von EU-Bürgern als Crew erleichtert werden, für Schiffe unter der Flagge eines anderen EU-Staates.

Die Überarbeitung soll mehr Rechtsklarheit über die gegenseitige Anerkennung von Befähigungszeugnissen der Mitgliedstaaten für Seeleute schaffen. Wie das erreicht werden soll, machte die rumänische Regierung bislang nicht im Detail publik.

Bis zu einer Umsetzung kommt, dürfte allerdings ohnehin noch etwas Zeit vergehen. Das Abkommen wird nun den Vertretern der Mitgliedstaaten im Rat zur Zustimmung vorgelegt. Danach wird es einer rechtlichen Überprüfung unterzogen, bevor es vom Parlament und dem Rat auch formell abgesegnet werden muss.

»Diese einfacheren Vorschriften werden es auch den Seeleuten erleichtern, sich innerhalb der EU frei zu bewegen, und sie werden unseren Schifffahrtssektor zu einer attraktiveren Karriereoption machen, um dem Mangel an qualifiziertem Personal entgegenzuwirken.«

Rovana Plumb, amtierende Verkehrsministerin Rumäniens und Präsidentin des Rates.

»Eine qualitativ hochwertige Ausbildung und Zertifizierung ist unerlässlich, um ein hohes Sicherheitsniveau auf See aufrechtzuerhalten. Diese einfacheren Vorschriften werden es auch den Seeleuten erleichtern, sich innerhalb der EU frei zu bewegen, und sie werden unseren Schifffahrtssektor zu einer attraktiveren Karriereoption machen, um dem Mangel an qualifiziertem Personal entgegenzuwirken«, sagte Rovana Plumb, amtierende Verkehrsministerin Rumäniens und Präsidentin des Rates.

Die geänderte Richtlinie werde das Verfahren zur Anerkennung neuer Drittländer straffen und die Fristen überarbeiten, heißt es. Es soll klargestellt werden, welche Zeugnisse gegenseitig anerkannt werden müssen, damit von einem EU-Land zugelassene Seeleute an Bord von Schiffen unter der Flagge eines anderen EU-Landes arbeiten können.

Der internationale Rahmen in diesem Bereich ist das Übereinkommen der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation IMO über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten (»STCW-Übereinkommen«). Im Rahmen des gemeinsamen EU-Mechanismus für die Anerkennung von Zeugnissen von Seeleuten aus Drittländern überprüft die Kommission regelmäßig, ob die EU-Mitgliedstaaten und Drittländer die Anforderungen der EU-Richtlinie und des STCW-Übereinkommens erfüllen.