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Die EU erwägt, die Möglichkeit von Umweltklagen auf Privatpersonen zu erweitern. Der Zusammenschluss zwölf norddeutscher Industrie- und Handelskammern befürchtet, dass eine solche Ausweitung Verkehrsprojekte jahrelang verzögert und deutlich verteuert.

Hintergrund der Sorge der IH[ds_preview]K Nord ist eine Initiative der EU-Kommission, die Umsetzung der sogenannten Aarhus-Konvention zu überprüfen. Diese regelt den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten.

Zurzeit können Umweltverbände klagen, wenn sie bei Neu- oder Ausbau von Straßen, Flüssen oder Schienenwegen Verstöße gegen das Umweltrecht vermuten. Einzelne Bürger können dagegen nur dann gerichtlich vorgehen, wenn ihre individuellen Rechte unmittelbar betroffen sind. Das für die Einhaltung der Konvention zuständige Aarhus-Komitee hatte bereits vor einiger Zeit darauf gedrängt, den Zugang zur Justiz nicht wie bisher nur auf Umweltverbände zu beschränken, sondern auch für Privatpersonen zu öffnen. Zudem soll in Zukunft das Klagerecht auf alle staatlichen Verwaltungsakte erweitert werden, die lediglich einen Bezug zu Umweltfragen nehmen. Bislang konnte nur geklagt werden, wenn das Umweltrecht direkt verletzt wurde.

Wenn die Vorschläge des Komitees in EU-Recht umgesetzt werden, fürchten die norddeutschen Industrie- und Handelskammern eine »Flut von Einzelklagen«. Als Folge könnte dies Gerichtsverfahren in die Länge ziehen und Infrastrukturvorhaben weiter verzögern. »Für uns läuft das in die falsche Richtung. Schon heute sind die Verwaltungsgerichte nicht ausreichend personell ausgestattet, um Umweltklagen in angemessener Zeit abzuarbeiten und somit eine schnelle Rechtssicherheit herzustellen«, sagte Friederike C. Kühn, Vorsitzende der IHK Nord. »Eher sollten Planungs- und Genehmigungszeiten verkürzt werden. Wir unterstützen die Bundesregierung in Ihrem Vorhaben, die ›materielle Präklusion‹ im Zuge der Überarbeitung des Verbandsklagerechts wiedereinzuführen. Dies würde die Rechtssicherheit für Unternehmen und Vorhabensträger wieder herstellen«, so Kühn.